Rechtsprechung
AGH Bayern, 24.04.2012 - BayAGH II - 16/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anwaltssache: Tätigkeitsverbot für einen anderen Rechtsanwalt einer neuen Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft zur Vertretung des früheren Gegners in derselben Rechtssache nach Kanzleiwechsel
- Wolters Kluwer
Berufspflichtverletzung durch einen nachfolgenden Rechtsanwalt nach Ausscheiden eines Rechtsanwalts aus der Bürogemeinschaft bei Übernahme der Vertretung des vormaligen Gegners in derselben Rechtssache; Folgen einer fehlenden Befassung des ausgeschiedenen Rechtsanwalts ...
- Anwaltsblatt
§ 43 BRAO, § 43a BRAO
Interessenkollisionen: Wer neu in Kanzlei eintritt, soll unbeschwert anfangen - BRAK-Mitteilungen
Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen für Mitglieder einer Berufsausübungs- oder Bürogemeinschaft?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berufspflichtverletzung durch einen nachfolgenden Rechtsanwalt nach Ausscheiden eines Rechtsanwalts aus der Bürogemeinschaft bei Übernahme der Vertretung des vormaligen Gegners in derselben Rechtssache; Folgen einer fehlenden Befassung des ausgeschiedenen Rechtsanwalts ...
Papierfundstellen
- NJW 2012, 2596
- AnwBl 2012, 655
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01
Sozietätswechsel
Auszug aus AGH Bayern, 24.04.2012 - BayAGH II - 16/11
Im Übrigen berief sie sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Sozietätswechsel (BVerfG, Beschluss vom 03.07.2003 - 1 BvR 238/01 [bei juris] = BVerfGE 108, 150 ff. = NJW 2003, 2520 ff. = StraFo 2003, 306 ff.).
- LG Karlsruhe, 06.10.2016 - 10 O 219/16
Nichtigkeit eines Rechtsanwaltsvertrages: Verstoß gegen das Verbot der Vertretung …
Sie ist der Auffassung, dass die §§ 43a Abs. 4 BRAO, 3 Abs. 1 BORA schon nicht verletzt seien, was sich aus der Entscheidung des BVerfG vom 03.07.2003 (NJW 2003, 2520) zur früheren Fassung des § 3 BORA und des Beschlusses des Anwaltsgerichtshofes München vom 24.04.2012 (NJW 2012, 2596) ergebe (As. 95, 103). - BGH, 27.02.2014 - III ZB 99/13
Kostenfestsetzungsverfahren: Fortführung durch Miterben nach dem Tod des …
Es hat ebenfalls zutreffend angenommen, dass der Widerspruch des Beklagten zu 1 als Miterbe nach der Klägerin der Kostenfestsetzung nicht entgegensteht (…vgl. BVerwG, FamRZ 2009, 1827 Rn. 19;… MüKoBGB/Gergen, 6. Aufl., § 2039 Rn. 14;… Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2039 Rn. 6, 10;… Lohmann in BeckOK, BGB, § 2039 [1.11.2013] Rn. 6; Schütte, NJW 2012, 2596; a.A. OLG Frankfurt am Main, NJW 2012, 2595). - AGH Niedersachsen, 26.09.2018 - AGH I ZU 1/18 Darüber hinaus verwies der Kläger auf eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofes München vom 24. April 2012, veröffentlicht in NJW 2012, 2596.
Darüber hinaus sieht der Anwaltsgerichtshof München in der vom Kläger zitierten Entscheidung in NJW 2012, 2596 diese Gefahr sogar bereits dann nicht, wenn der Kanzleiwechsler das konfligierende Mandat in der abgebenden Kanzlei nicht selbst bearbeitet hat.
- AGH Hamburg, 26.09.2018 - AGH I ZU 1/18
Verstoß gegen anwaltliche Berufspflichten: Verstoß gegen das Verbot der …
Darüber hinaus verwies der Kläger auf eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofes München vom 24. April 2012, veröffentlicht in NJW 2012, 2596.Darüber hinaus sieht der Anwaltsgerichtshof München in der vom Kläger zitierten Entscheidung in NJW 2012, 2596 diese Gefahr sogar bereits dann nicht, wenn der Kanzleiwechsler das konfligierende Mandat in der abgebenden Kanzlei nicht selbst bearbeitet hat.