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   AGH Bayern, 25.11.2019 - BayAGH III - 4 - 3/19, BayAGH III - 4 - 3/2019   

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https://dejure.org/2019,44122
AGH Bayern, 25.11.2019 - BayAGH III - 4 - 3/19, BayAGH III - 4 - 3/2019 (https://dejure.org/2019,44122)
AGH Bayern, Entscheidung vom 25.11.2019 - BayAGH III - 4 - 3/19, BayAGH III - 4 - 3/2019 (https://dejure.org/2019,44122)
AGH Bayern, Entscheidung vom 25. November 2019 - BayAGH III - 4 - 3/19, BayAGH III - 4 - 3/2019 (https://dejure.org/2019,44122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Ersetzung beim Nachweis praktischer Erfahrungen für die Fachanwaltsbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 382
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06

    Begriff der Fallbearbeitung bei der Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung für

    Auszug aus AGH Bayern, 25.11.2019 - BayAGH III - 4 - 3/19
    Der Begriff "vorläufig" wird hier ebenso wenig verwendet wie in dem von den Parteien bereits mehrfach zitierten Beschluss des BGH vom 16.04.2007 - AnwZ (B) 31/06, = NJW 07, 2125, vgl. dort Tz 8, 10, 15. Weder die Satzungsversammlung noch der BGH machen offensichtlich einen Unterschied zwischen vorläufigem und (endgültigem) Insolvenzverwalter.

    Was das von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht zu verlangende "praktische Geschick" bzw. die "Selbständigkeit und Unabhängigkeit" anbelangt (BGH, Beschl. v. 16.04.2007, a.a.O., Tz 6), sieht der Senat jedoch keinen entscheidenden Unterschied zwischen einem vorläufigen Insolvenzverwalter und einem Insolvenzverwalter: Zwar mag bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter der Schwerpunkt der Tätigkeit grundsätzlich wohl eher im Bereich der Vermögenssicherung liegen, während es beim "endgültigen" gerade auch um die Verwertung gehen wird.

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