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   AGH Brandenburg, 21.08.2020 - AGH I 2/19   

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https://dejure.org/2020,24532
AGH Brandenburg, 21.08.2020 - AGH I 2/19 (https://dejure.org/2020,24532)
AGH Brandenburg, Entscheidung vom 21.08.2020 - AGH I 2/19 (https://dejure.org/2020,24532)
AGH Brandenburg, Entscheidung vom 21. August 2020 - AGH I 2/19 (https://dejure.org/2020,24532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 66/18

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Brandenburg, 21.08.2020 - AGH I 2/19
    Das Urteil des Senats vom 16.07.2018 - AGH I 2/12 -, mit dem dieser die gegen diesen Bescheid erhobene Anfechtungsklage des Klägers abgewiesen hatte, wurde aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 66/18 -, dem Kläger nach seinen Angaben zugestellt am 09.04.2019, rechtskräftig.
  • BGH, 02.03.2020 - AnwZ (Brfg) 56/18

    Rücknahme der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt auch für die Vergangenheit;

    Auszug aus AGH Brandenburg, 21.08.2020 - AGH I 2/19
    Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren gemäß § 112 c Abs. 1 BRAO i.V.m. § 92 Abs. 3 VwGO analog einzustellen (ebenso für das Berufungsverfahren: BGH, Beschluss vom 02.03.2020 - AnwZ (Brfg) 56/18).
  • AGH Niedersachsen, 21.12.2005 - AGH 8/05

    Zur Verlängerung der Bestellung eines Kanzleiabwicklers

    Auszug aus AGH Brandenburg, 21.08.2020 - AGH I 2/19
    Einer Zustellung oder Bekanntgabe an den früheren Rechtsanwalt bedarf es für die Wirksamkeit der Abwicklerbestellung nicht (vgl. nur: AGH Celle, Beschluss vom 21.12.2005 - AGH 8/05 (II 5) - Rn. 37, juris; Weyland, BRAO, 10. Aufl., § 55 Rn. 13).
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