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   AGH Niedersachsen, 29.01.2018 - AGH 5/16 (I 3)   

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https://dejure.org/2018,4319
AGH Niedersachsen, 29.01.2018 - AGH 5/16 (I 3) (https://dejure.org/2018,4319)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 29.01.2018 - AGH 5/16 (I 3) (https://dejure.org/2018,4319)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - AGH 5/16 (I 3) (https://dejure.org/2018,4319)
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  • BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 30/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Nichtabschluss einer

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 29.01.2018 - AGH 5/16
    Dieses soll darauf vertrauen können, dass eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsanwalt im Rahmen des vorgeschriebenen Versicherungsschutzes ohne weiteres durchsetzbar sind (BGH, Beschluss vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97 -, BGHZ 137, 200-205, Rn. 10; Beschluss vom 10. Mai 2010 - AnwZ (B) 30/09 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 24.02.2016 - AnwZ (Brfg) 62/15

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulässigkeit der Feststellungklage eines

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 29.01.2018 - AGH 5/16
    Betroffen war insoweit ausschließlich ein in der Vergangenheit liegender, abgeschlossener Sachverhalt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Februar 2016 - AnwZ (Brfg) 62/15 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 22.02.2006 - AnwZ (B) 69/04

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufrechterhaltung seiner Haftpflichtversicherung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 29.01.2018 - AGH 5/16
    Mit dieser strikten Regelung soll dem Zweck der §§ 51, 14 Abs. 2 Nr. 9 BRAO entsprechend ein umfassender Schutz der Rechtsuchenden gewährleistet werden (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2006 - AnwZ (B) 69/04 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97

    Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 29.01.2018 - AGH 5/16
    Dieses soll darauf vertrauen können, dass eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsanwalt im Rahmen des vorgeschriebenen Versicherungsschutzes ohne weiteres durchsetzbar sind (BGH, Beschluss vom 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97 -, BGHZ 137, 200-205, Rn. 10; Beschluss vom 10. Mai 2010 - AnwZ (B) 30/09 -, Rn. 8, juris).
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