Rechtsprechung
AGH Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - 1 AGH 5/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Überprüfung der Beschlüsse der Rechtsanwalts-Kammerversammlung im Wege der Inzidentprüfung
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Überprüfung der Beschlüsse der Rechtsanwalts-Kammerversammlung im Wege der Inzidentprüfung
- ra.de
- BRAK-Mitteilungen
Rechtmäßige Umlage für beA-Kosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Pressebericht)
Elektronisches Anwaltspostfach: Alle zahlen mit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erhebung der Umlage zur Finanzierung der an die Bundesrechtsanwaltskammer für die Kosten des elektronischen Rechtsverkehrs abzuführenden Beiträge rechtmäßig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erhebung der Umlage zur Finanzierung der an die Bundesrechtsanwaltskammer für die Kosten des elektronischen Rechtsverkehrs abzuführenden Beiträge rechtmäßig
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - 1 AGH 5/15
- BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 33/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - 1 AGH 5/15
Eine solche Regelung der Berufsausübung ist statthaft, wenn sie durch hinreichende Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt wird, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich sind und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt wird (BVerfGE 68, 155, 171). - BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 27/04
Erhebung von Umlagen zur Finanzierung der anwaltsbezogenen Referendarausbildung
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - 1 AGH 5/15
Denn die Kammerversammlung ist innerhalb ihres Aufgaben- und Funktionsbereichs berechtigt, die hierfür erforderlichen Mittel im Wege einer Umlage von ihren Mitgliedern zu erheben (vgl. § 89 Abs. 2 Nr. 2 und 4 BRAO; dazu BGH BRAK-Mitt. 2005, 120 = NJW 2005, 1710). - AGH Nordrhein-Westfalen, 08.11.2013 - 2 AGH 26/12
Zulässigkeit der Bezuschussung des Berufsschulunterrichts durch …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - 1 AGH 5/15
Eine weitergehende Prüfung, insbesondere Zweckmäßigkeitserwägungen, sind dem Gericht dagegen verwehrt, weil dies einen unberechtigten Eingriff in die Selbstverwaltung der Kammer darstellen würde (AGH Hamm NJW-RR 2014, 945, 947). - BGH, 05.02.1971 - I ZR 118/69
Zahlungsaufforderungen einer Rechtsanwaltskammer
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - 1 AGH 5/15
Denn der Kläger hat die Möglichkeit die Wirksamkeit dieser Beschlüsse der Kammerversammlung im Wege der Inzidentprüfung gerichtlich überprüfen zu lassen (BGHZ 55, 255, 258 = NJW 1971, 705, 707). - OLG Saarbrücken, 08.05.1973 - Ss (B) 47/73
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 08.05.2015 - 1 AGH 5/15
Unter den Begriff der Namenswiedergabe fallen sowohl die maschinenschriftlich wie auch die faksimilierte oder fotomechanische Namenswiedergabe (…Kopp/Ramsauer, 14. Aufl., § 37 VwVfG Rn. 35;… Stelkens/Bonk/Sachs, 8. Aufl., § 37 VwVfG Rn. 104 f; OLG Saarbrücken NJW 1973, 2041; VGH München NVwZ 1985, 430).
- BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 33/15
Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs als Aufgabe der …
das am 8. Mai 2015 ergangene Urteil des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen - Az. 1 AGH 5/15 - abzuändern und den Umlagebescheid (beA) 2015 zu Mitglieds-Nr. der Beklagten vom 22. Januar 2015 aufzuheben. - AGH Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 1 AGH 34/17 Hierzu wird auf das rechtskräftige Urteil des Senates vom 8.5.2015 - 1 AGH 5/15 -, nachfolgend BGH, U. v. 11.1.2016 - AnwZ (Brfg) 33/15 - verwiesen, zu dem der Kläger bereits einen entsprechenden Hinweis erhalten hat.