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   AGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2021 - 1 AGH 15/21   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2021 - 1 AGH 15/21 (https://dejure.org/2021,45116)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.09.2021 - 1 AGH 15/21 (https://dejure.org/2021,45116)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. September 2021 - 1 AGH 15/21 (https://dejure.org/2021,45116)
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  • BGH, 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 47/18

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2021 - 1 AGH 15/21
    Gibt es Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die den Schluss auf den Eintritt des Vermögensverfalls zulassen, kann der betroffene Rechtsanwalt diesen Schluss nur dadurch entkräften, dass er umfassend dargelegt, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides gegen ihn bestanden haben und wie er sie, bezogen auf diesen Zeitpunkt, zurückführen oder anderweitig regulieren wollte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 47/18 - und vom 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 65/18 -).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - 1 AGH 24/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2021 - 1 AGH 15/21
    Nach der in § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO zum Ausdruck gekommenen Wertung des Gesetzgebers ist mit dem Vermögensverfall grundsätzlich eine Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden verbunden (AGH Hamm, Urteil vom 13.09.2013, - 1 AGH 24/13 -, Tz. 45, juris; Henssler/Prütting/Henssler, BRAO, 5. Aufl., § 14, BRAO Rn. 32).
  • BGH, 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 65/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2021 - 1 AGH 15/21
    Gibt es Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die den Schluss auf den Eintritt des Vermögensverfalls zulassen, kann der betroffene Rechtsanwalt diesen Schluss nur dadurch entkräften, dass er umfassend dargelegt, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides gegen ihn bestanden haben und wie er sie, bezogen auf diesen Zeitpunkt, zurückführen oder anderweitig regulieren wollte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 47/18 - und vom 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 65/18 -).
  • BGH, 10.11.2020 - AnwZ (Brfg) 29/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2021 - 1 AGH 15/21
    Die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (siehe hierzu insbesondere BGH, Beschluss vom 10.11.2020 - AnwZ (Brfg) 29/20, juris, Rn. 6).
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2021 - 1 AGH 15/21
    Die Annahme der Gefährdung der Rechtsuchenden ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeld und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr. des BGH, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 5.12.2005, - AnwZ (B) 13/05 = NJW-RR 2006, 559, Tz. 8 und vom 25.06.2007, - AnwZ (B) 101/05 = NJW 2007, 2924, Tz. 8 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.2007 - AnwZ (B) 101/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Gefährdung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2021 - 1 AGH 15/21
    Die Annahme der Gefährdung der Rechtsuchenden ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeld und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr. des BGH, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 5.12.2005, - AnwZ (B) 13/05 = NJW-RR 2006, 559, Tz. 8 und vom 25.06.2007, - AnwZ (B) 101/05 = NJW 2007, 2924, Tz. 8 m.w.N.).
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