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   AGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 1 AGH 74/16   

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https://dejure.org/2017,23393
AGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 1 AGH 74/16 (https://dejure.org/2017,23393)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.05.2017 - 1 AGH 74/16 (https://dejure.org/2017,23393)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 1 AGH 74/16 (https://dejure.org/2017,23393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Syndikusrechtsanwalt, Haftpflichtversicherungen für Architekten und Ingenieure

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung des im Bereich der Schadensregulierung und Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure bei einer Versicherung tätigen Volljuristen als Syndikusrechtsanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Volljurist bei einer Versicherung: Zulassung als Syndikusanwalt möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulassung eines bei einer Versicherung tätigen Volljuristen als Syndikusrechtsanwalt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 1 AGH 50/16

    Entscheidung der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammerüber die Zulassung als

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 1 AGH 74/16
    In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass die Entlohnung nach Tarifvertrag nicht schon grundsätzlich der Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt widerspricht (vgl. Senatsurteil v. 25.11.2016, Az.: 1 AGH 50/16; Plitt/Stütze NJW 2011, 2556, 2558; Jung/Horn, AnwBl. 2011, 209, 210; Prütting AnwBl. 2009, 402, 403).

    Die Einordnung des Beigeladenen in die Tarifgruppe VII/VIII spricht vielmehr für die anwaltliche Tätigkeit des Beigeladenen (vgl. Senatsurteil v. 25.11.2016, Az.: 1 AGH 50/16).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 28.10.2016 - 1 AGH 33/16

    Fragen zur Syndikusrechtsanwaltszulassung geklärt

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 1 AGH 74/16
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28.10.2016, Az.: 1 AGH 33/16, hierzu ausgeführt: "Die versicherungsrechtliche Materie ist offenkundig komplex; sie ist Gegenstand einer besonderen Fachanwaltschaft.
  • LAG Hamm, 04.03.2011 - 18 Sa 907/10

    Zurückverweisung des Kündigungsrechtsstreits bei unzulässigem Urteil nach

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.2017 - 1 AGH 74/16
    In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass die Entlohnung nach Tarifvertrag nicht schon grundsätzlich der Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt widerspricht (vgl. Senatsurteil v. 25.11.2016, Az.: 1 AGH 50/16; Plitt/Stütze NJW 2011, 2556, 2558; Jung/Horn, AnwBl. 2011, 209, 210; Prütting AnwBl. 2009, 402, 403).
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