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AGH Nordrhein-Westfalen, 20.01.2017 - 1 AGH 38/16 |
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AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - 1 AGH 38/16 (https://dejure.org/2017,13596)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verstoß gegen Werbeverbot durch persönliches Anschreiben
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß eines Rechtsanwalts gegen das Werbeverbot; Darstellung eines konkreten Beratungsbedarfs gegenüber einem potentiellen Mandanten in einem persönlichen Anschreiben
- Wolters Kluwer
Verstoß eines Rechtsanwalts gegen das Werbeverbot; Darstellung eines konkreten Beratungsbedarfs gegenüber einem potentiellen Mandanten in einem persönlichen Anschreiben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AGH Nordrhein-Westfalen, 20.01.2017 - 1 AGH 38/16
- BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 24/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.07.2014 - I ZR 188/12
Wettbewerbsverstoß: Anwaltliches Schreiben an die Gesellschafter einer …
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 20.01.2017 - 1 AGH 38/16
Dabei ist dem Kläger zunächst zu konzedieren, dass er nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH-Urteil vom 10.07.2014. I ZR 188/12) nicht per se gegen das Verbot der Werbung gem. § 43 b BRAO verstößt, wenn er einem potenziellen Mandanten in einem persönlichen Anschreiben seine Dienste anbietet und einen konkreten Beratungsbedarf darstellt.
- BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 24/17
Erteilung eines belehrenden Hinweises wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der …
AGH Hamm, Entscheidung vom 20.01.2017 - 1 AGH 38/16 -.