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   AGH Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 1 ZU 65/05   

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https://dejure.org/2007,30651
AGH Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 1 ZU 65/05 (https://dejure.org/2007,30651)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.03.2007 - 1 ZU 65/05 (https://dejure.org/2007,30651)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. März 2007 - 1 ZU 65/05 (https://dejure.org/2007,30651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des Zweigstellenverbots und des damit verbundenen Ausnahmetatbestandes des § 28 Abs. 1 S. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO); Voraussetzungen für die ausnahmsweise Gestattung einer Zweigstelle oder der Abhaltung auswärtiger Sprechtage für einen ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Zweigstellenverbots und des damit verbundenen Ausnahmetatbestandes des § 28 Abs. 1 S. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO); Voraussetzungen für die ausnahmsweise Gestattung einer Zweigstelle oder der Abhaltung auswärtiger Sprechtage für einen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 1 ZU 65/05
    In diesem Zusammenhang spielt insbesondere das Interesse des Mandanten an einer engen örtlichen Verbundenheit des Rechtsanwaltes und seiner ständigen Erreichbarkeit eine Rolle (BVerfGE 97, 12, 28 ff.; zustimmend Jäger, Stbg. 1997, 211, 212; Zuck in FS Karlmann Geiß, 323, 333).
  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 1 ZU 65/05
    Gleiches gilt für den Befang der Verhinderung unerwünschten Wettbewerbs [BVerfGE 93, 362 (370), 94, 372 (375), 97, 12 (31)].
  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 1 ZU 65/05
    Die Tätigkeit der Steuerberater ist der der Rechtsanwälte vergleichbar, die steuerberatende Tätigkeit ist ein Teilausschnitt der Rechtsberatung insgesamt [BVerfG, NJW 1989, 2611 (2612 f.); Papier, JZ 1990, 253 (259)].
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 1 ZU 65/05
    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenze aber dort, wo sie zu dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfGE 71, 81, 105) Der Respekt vor dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber verbietet es, im Wege der Auslegung einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz einen entgegengesetzten Sinn zu verleihen oder den normativen Gehalt einer Vorschrift grundlegend neu zu bestimmen.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 1 ZU 65/05
    Dazu musste der Eingriff durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert sein [BVerfGE 7, 377 (405 f), 85, 248 (259) , Tettinger in Sachs, aaO, Art. 12 Rn 101 m.w.N. GG, 3. Aufl., Art. 12, Rn. 101 m w N].
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 1 ZU 65/05
    Ein relevanter Gemeinwohlbelang im Rahmen des § 28 BRAO ergibt sich nicht bereits aus dem Aspekt der Sicherung des anwaltlichen Berufsbildes (BVerfÖ JZ 1993, 466 "Zweitberuf').
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 1 ZU 65/05
    Zwar sind die Gerichte gehalten, sich um eine verfassungskonforme Auslegung des einfachen Rechts zu bemühen, denn der Respekt vor der gesetzgebenden Gewalt gebietet es, im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen so viel wie möglich von dem aufrechtzuerhalten, was der Gesetzgeber gewollt hat (so unter anderem BVerfGE 90, 263; 86, 288, 320).
  • AnwG Schleswig, 17.07.2001 - 3 EG 6/01

    Zweigstellenverbot - Verfassungskonformität des Verbots der Einrichtung einer

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 1 ZU 65/05
    Hingegen ist das Verbot, Zweigstellen einzurichten und auswärtige Sprechtage abzuhalten, nach Auffassung des Gerichtes im Einklang mit der inzwischen überwiegenden Auffassung in der Literatur (Henssler-Prütting BRAO 2. Aufl., § 28 Rn. 4; Michalski, Das Gesellschafts- und Kartellrecht der freien Berufe, Seite 249; Römermann-Hartung, Anwaltliches Berufsrecht, Seite 50; Schumann NJW 1999, 2090, 2093 f.; Kleine-Cosack, Anwaltsblatt 2001, 204, 206; derselbe, BRAO, § 28 Rn. 2; Grünewald in Festschrift zum 125-jährigen Bestehen der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Seite 401 ff., a. A. Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 28, 2) und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (zuletzt Entscheidung v. 17.01.2003 - 1 ZU 41/02, so auch noch BHG NJW 1998, 2533, 2533, AGH Schleswig-Holstein, Beschl. v. 17.07.2001 -3 EG 6/01 -' BRAK Mitt 02, S. 47, Bayr. AGH, Beschl. v. 02.02.2003, Bayr. AGH, I-16/02, BRAK Mitt. ´03, S. 1; 2) verfassungswidrig.
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 1 ZU 65/05
    Zwar sind die Gerichte gehalten, sich um eine verfassungskonforme Auslegung des einfachen Rechts zu bemühen, denn der Respekt vor der gesetzgebenden Gewalt gebietet es, im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen so viel wie möglich von dem aufrechtzuerhalten, was der Gesetzgeber gewollt hat (so unter anderem BVerfGE 90, 263; 86, 288, 320).
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