Rechtsprechung
   AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 1 AGH 26/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27398
AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 1 AGH 26/15 (https://dejure.org/2015,27398)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.08.2015 - 1 AGH 26/15 (https://dejure.org/2015,27398)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. August 2015 - 1 AGH 26/15 (https://dejure.org/2015,27398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,27398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vermögensverfall, Widerruf, Zulassung, Rechtsanwaltschaft, Vermutung, Antrag, Wiederherstellung, aufschiebende Wirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Vermutung für den Vermögensverfall; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klageerhebung gegen einen Widerrufsbescheid

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.07.2001 - AnwZ (B) 61/00

    Sofortige Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur Anwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 1 AGH 26/15
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung muss im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege geboten sein (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00 -, juris).

    Zwar sollen eine gestellte, berufsbezogene Strafanzeige (BGH NJW-RR 2003, 1642, 1643) bzw. eine berufsbezogene strafrechtliche Verurteilung im Strafbefehlswege bzw. anhängige Strafverfahren (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00 -, juris) das überwiegende öffentliche Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren begründen können.

  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 1 AGH 26/15
    Einer Anhörung bedurfte es jedenfalls im vorliegenden Fall, weil er eine besondere Grundrechtsrelevanz wegen der berufsrechtlich existenziellen Entscheidung (die Ausübung des Berufes des Rechtsanwalts ist mit Widerruf und Sofortvollzug sofort untersagt) und wegen möglicher irreparabler Schäden durch die sofortige Vollziehbarkeit (vgl. BVerfG NJW 2010, 2268) aufweist und gleichzeitig die Anordnung des Sofortvollzuges bei vorher rund einjährigem Zuwarten mit einer Entscheidung aus Sicht des Klägers durchaus überraschend erscheint.
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 1 AGH 26/15
    Maßgeblicher Zeitpunkt, auf den abzustellen ist, ist der Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens (BGH, Urteil vom 29.06.2011, AnwZ (BRFG) 11/10 = NJW 2011, 3234).
  • BGH, 07.12.2004 - AnwZ (B) 40/04

    AGH Frankfurt am Main

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 1 AGH 26/15
    Ungeordnete Vermögensverhältnisse liegen auch dann nicht mehr vor, wenn eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde und der Schuldner der Ratenzahlung nachkommt und keine weiteren Vollstreckungshandlungen mehr gegen ihn erfolgen und wenn die Gläubiger in absehbarer Zeit befriedigt werden können (BGH NJW 2005, 1271).
  • BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09

    Rechtsanwaltszulassung: Widerruf wegen Vermögensverfalls und Wirksamkeit eines

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 1 AGH 26/15
    Die Vermutungswirkung muss aber nur zum Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung bestehen (BGH, Beschl. v. 08.12.2010 - AnwZ(B) 119/09).
  • BGH, 08.02.2010 - AnwZ (B) 11/09

    Eintragung in das Schuldnerverzeichnis und Durchführung von

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 1 AGH 26/15
    Ein Vermögensverfall liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Beschluss vom 08.10.2010 - AnwZ (B) 11/09 m.w.N.) vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
  • BGH, 09.05.2003 - AnwZ (B) 21/03

    Anordnung des Sofortvollzugs des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 1 AGH 26/15
    Zwar sollen eine gestellte, berufsbezogene Strafanzeige (BGH NJW-RR 2003, 1642, 1643) bzw. eine berufsbezogene strafrechtliche Verurteilung im Strafbefehlswege bzw. anhängige Strafverfahren (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00 -, juris) das überwiegende öffentliche Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren begründen können.
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2007 - 10 ME 44/07

    Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen; Anwendbarkeit der

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 1 AGH 26/15
    Eine analoge Anwendung scheide schon deswegen aus, weil § 80 VwGO abschließende Regelungen zur Anordnung der sofortigen Vollziehung enthalte (vgl. nur: OVG Lüneburg NVwZ-RR 2007, 348; Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 28. Ergänzungslieferung 2015, § 80 Rdn. 258 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht