Rechtsprechung
   AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23642
AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16 (https://dejure.org/2018,23642)
AnwG Berlin, Entscheidung vom 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16 (https://dejure.org/2018,23642)
AnwG Berlin, Entscheidung vom 05. März 2018 - 1 AnwG 34/16 (https://dejure.org/2018,23642)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23642) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Nutzung personenbezogener Daten zu Zwecken der Eigenwerbung

  • Anwaltsblatt

    § 43 BRAO, § 74a BRAO, § 4 BDSG 1990, § 28 BDSG 1990
    Anwaltskammer kann wegen Verstoß gegen Datenschutz Rüge erteilen

  • BRAK-Mitteilungen

    Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften als Berufsrechtsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 43 BRAO, § 74a BRAO, § 4 BDSG 1990, § 28 BDSG 1990
    Anwaltskammer kann wegen Verstoß gegen Datenschutz Rüge erteilen

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO §§ 43, 43 b; BDSG §§ 4, 28
    Datenschutzverletzung bei Schreiben an Nichtmandanten als Berufsrechtsverstoß

  • rak-muenchen.de (Kurzinformation)

    Die Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften von Rechtsanwälten kann berufsrechtlich geahndet werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Nutzung von Daten aus Insolvenzakte für Werbezwecke

Besprechungen u.ä. (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 43 BRAO, § 74a BRAO, § 4 BDSG 1990, § 28 BDSG 1990
    Anwaltskammer kann wegen Verstoß gegen Datenschutz Rüge erteilen

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Datenschutzverstoß als berufsrechtliche Pflichtverletzung des Rechtsanwalts

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2421
  • AnwBl 2018, 680
  • AnwBl Online 2018, 1050
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 47/15

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer mit einem Werbeaufdruck versehenen,

    Auszug aus AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16
    Soweit Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen in ihrer Kanzlei also personenbezogene Daten verarbeiten, unterfallen sie einer besonderen Vertrauenserwartung des Mandanten und Dritter in die lntegrität des Berufsstandes und in die nicht rein kommerzialisierte Ausübung ihrer Tätigkeit (vgl. BGH, Urt. v. 7.11.2016 - AnwZ (BrfG) 47/15, Rn. 21).

    Weiter ordnet die RL 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 12.12.2006 in Art. 24 II 1 ausdrücklich an, dass die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, "dass die kommerzielle Kommunikation durch Angehörige reglementierter Berufe die Anforderungen der berufsrechtlichen Regeln erfüIIt, die im Einklang mit dem Gemeinschaftsrechts je nach Beruf insbesondere die Unabhängigkeit, die Würde und die Integritat des Berufsstandes sowie die Wahrung des Berufsgeheimnisses gewährleisten sollen", s. dazu auch BGH v. 7.11.2016 - AnwZ (BrfG) 47/15, Rn. 21.

  • EuGH, 09.03.2010 - C-518/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16
    Darunter ist zu verstehen, dass die prüfende Stelle frei von Weisungen und Druck handeln kann, EuGH, Urt. v. 9.3.2010 - C-518/07 Rn. 18. Gerade dies wird durch die Aufsicht der RAKn gewährleistet.

    Dies kann schon dem Wortlaut nach nicht so verstanden werden, dass die Tätigkeit einer Stelle die Tätigkeit einer anderen ausschließe, sondern es geht darum, dass die Stellen, die Datenschutzbelange zu prüfen haben, nicht durch staatliche Eingriffe in ihrer Kontrolltätigkeit behindert werden, EuGH v. 9.3.2010 - C-518/07.

  • OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 167/13

    Rechte eines Rechtsanwalts an aufgrund einer Auskunft einer Vorgesellschaft

    Auszug aus AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16
    Der § 28 III BDSG sieht eine Relativierung des Schutzes der auf besondere Weise erlangten Daten - etwa um ausnahmsweise die Werbung im Interesse der Adressaten, Verbraucher, Anleger freizustellen - gerade nicht vor (OLG Köln, Urt. v. 17.1.2014 - I-6 U 167/13).

    Die Verwendung der Daten wird auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass die Daten an sich legitim erworben wurden (BGH, Urt. v. 5.2.2013 - II ZR 136/11; OLG Köln, Urt. v. 17.1.2014, I-6 U 167/13).

  • KG, 20.08.2010 - 1 Ws (B) 51/07

    Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht geht Datenschutzbestimmungen vor

    Auszug aus AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Ast. zitierten Entscheidung des KG v. 20.8.2010 - 1 Ws (B) 51/07.

    Die Vorschriften dar BRAO regeln rudimentär die anwaltlichen Pflichten im Umgang mit Daten, die Kontroll- und Aufsichtspflichten sowie die Sanktionsmöglichkeiten und schließen die Anwendbarkeit des BDSG nicht aus, vgl. u.a. KG v. 20.8.2010 - 1 Ws (B) 51/07.

  • BGH, 05.02.2013 - II ZR 136/11

    Auskunftsansprüche von Anlegern von Filmfonds in der Form von

    Auszug aus AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16
    Die Verwendung der Daten wird auch nicht dadurch gerechtfertigt, dass die Daten an sich legitim erworben wurden (BGH, Urt. v. 5.2.2013 - II ZR 136/11; OLG Köln, Urt. v. 17.1.2014, I-6 U 167/13).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16
    Sie ist aber als Generalklausel bewusst aufrechterhalten worden im Sinne einer Überleitungsnorm, die aus anderen gesetzlichen Pflichten mit berufsrechtlicher Relevanz weitere sich ergebende Pflichten in das anwaltliche Berufsrecht überträgt ( Feurich/Weyland , § 43 Rn. 13; BVerfGE 26, 186; BVerfGE 66, 337).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 15/12

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts durch standeswidriges Verhalten:

    Auszug aus AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16
    Die vorstehenden Ausführungen waren nicht Gegenstand der von der RAK Berlin erteilten Rüge v. ... Auch die Tatsache, dass die Ast. mit ihrem Schreiben v. ... die Genussrechteinhaber in einer Situation angeschrieben hat, in der sie auf konkreten Rechtsrat angewiesen waren, jedenfalls aber aufgrund ihrer Situation ein erhebliches Interesse an Rechtsrat oder rechtlicher Vertretung hatten, ist mit der Rüge v. ... nicht beanstandet, offenbar in Ansehung des Urteils des BGH v. 13.11.2013 - I ZR 15/12, Kommanditfstenbrief.
  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64

    Wehrdisziplin

    Auszug aus AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16
    Die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten bewirkt gegenüber der berufsrechtlichen Prüfung und Ahndung keinen "Strafklageverbrauch", da berufsrechtliche Sanktionen lediglich disziplinarischen und keinen bestrafenden Charakter haben (BVerfGE 21, 378, 384 ff.; BVerfGE 27, 180, 184 f.).
  • BGH, 12.01.2017 - IX ZR 87/16

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Emittenten: Rechtsnatur des Anspruchs

    Auszug aus AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16
    Die Behauptung der Ast. entspricht überdies nicht der heutigen - nunmehr mit Urteil des BGH v. 12.1.2017 - IX ZR 87/16, höchstrichterlich entschiedenen - Rechtsauffassung und war bereits zum damaligen Zeitpunkt, im Jahr 2014, umstritten (s. dazu die ausführl. Nachw. bei BGH a.a.O. Rn 10 ff., 28), so dass die Ast. mit dieser uneingeschränkten Behauptung, die Kosten ihrer Beauftragung würden aus der lnsolvenzmasse beglichen, ohne näheren Hinweis, dass dies umstritten oder höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, aus Sicht der Kammer ebenfalls gegen das Sachlichkeitsgebot des § 43b BRAO verstoßen hat.
  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16
    Auch soweit Werbung und Direktwerbung zulässig ist, müssen die berufsbezogenen Angaben in der Werbung wahr sein (BGH, Urt. v. 24.7.2014 - I ZR 53/13).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

  • AGH Berlin, 29.10.2015 - I AGH 8/15

    Berufsrechte und -pflichten: Verstoß gegen die allgemeine Berufspflicht wegen

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

  • BVerfG, 29.10.1969 - 2 BvR 545/68

    Verbot der Doppelbestrafung bei straf- und berufsgerichtlicher Verurteilung

  • OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 1274/23

    Gläubigerdaten aus Insolvenzakte für Anwaltswerbung genutzt: Kein Schadensersatz

    Zwar ist zu berücksichtigen, dass es sich um Daten handelte, die durch die besondere anwaltliche Stellung, in Ausnutzung der besonderen anwaltlichen Informations- bzw. Akteneinsichtsrechte, erlangt worden sind, und deren Verwendung äußerst limitiert ist (vgl. Anwaltsgericht Berlin, Beschluss vom 5. März 2018 - 1 AnwG 34/16 -, Rn. 37, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht