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   AnwG Schleswig, 17.07.2001 - 3 EG 6/01   

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https://dejure.org/2001,23085
AnwG Schleswig, 17.07.2001 - 3 EG 6/01 (https://dejure.org/2001,23085)
AnwG Schleswig, Entscheidung vom 17.07.2001 - 3 EG 6/01 (https://dejure.org/2001,23085)
AnwG Schleswig, Entscheidung vom 17. Juli 2001 - 3 EG 6/01 (https://dejure.org/2001,23085)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BRAK-Mitteilungen

    Zweigstellenverbot - Verfassungskonformität des Verbots der Einrichtung einer Zweigstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01

    Zweigstellenverbot

    Zuvor hatte das AnwG Schleswig-Holstein in seinem Beschl. v. 17.7.2001 (3 EG 6/01, BRAK-Mitt. 2002, 47) entschieden, dass die Bestimmung des § 28 BRAO verfassungskonform sei, allerdings mit abweichender Begründung: In Anbetracht der heutigen Möglichkeiten der Telekommunikation und der allgemeinen Mobilität in der Gesellschaft könne die uneingeschränkte Erreichbarkeit des Anwalts in seiner Kanzlei heute nicht mehr als tragender Grund für das Zweigstellenverbot herangezogen werden.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 1 ZU 65/05

    Verfassungsmäßigkeit des Zweigstellenverbots und des damit verbundenen

    Hingegen ist das Verbot, Zweigstellen einzurichten und auswärtige Sprechtage abzuhalten, nach Auffassung des Gerichtes im Einklang mit der inzwischen überwiegenden Auffassung in der Literatur (Henssler-Prütting BRAO 2. Aufl., § 28 Rn. 4; Michalski, Das Gesellschafts- und Kartellrecht der freien Berufe, Seite 249; Römermann-Hartung, Anwaltliches Berufsrecht, Seite 50; Schumann NJW 1999, 2090, 2093 f.; Kleine-Cosack, Anwaltsblatt 2001, 204, 206; derselbe, BRAO, § 28 Rn. 2; Grünewald in Festschrift zum 125-jährigen Bestehen der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Seite 401 ff., a. A. Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 28, 2) und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (zuletzt Entscheidung v. 17.01.2003 - 1 ZU 41/02, so auch noch BHG NJW 1998, 2533, 2533, AGH Schleswig-Holstein, Beschl. v. 17.07.2001 -3 EG 6/01 -' BRAK Mitt 02, S. 47, Bayr. AGH, Beschl. v. 02.02.2003, Bayr. AGH, I-16/02, BRAK Mitt. ´03, S. 1; 2) verfassungswidrig.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 31.03.2006 - 1 ZU 65/05

    Zweigstellenverbot

    Hingegen ist das Verbot, Zweigstellen einzurichten und auswärtige Sprechtage abzuhalten, nach Auffassung des Gerichts im Einklang mit der inzwischen überwiegenden Auffassung in der Literatur ( Henssler / Prütting , BRAO, 2. Aufl., § 28 Rdnr. 4; Michalski , Das Gesellschafts- und Kartellrecht der freien Berufe, S. 249; Römermann / Hartung , Anwaltliches Berufsrecht, S. 50; Schumann , NJW 1999, 2090, 2093 f.; Kleine-Cosack , AnwBl 2001, 204, 206; ders., BRAO, § 28 Rdnr. 2; Grünewald in Festschrift zum 125-jährigen Bestehen der RAK für den OLG-Bezirk Hamm, S. 401 ff.; a.A. Feuerich / Weyland , BRAO, 6. Aufl., § 28 Rdnr. 2) und unter Aufgabe seiner bisherigen Rspr. (zuletzt Entscheidung v. 17.1.2003 - 1 ZU 41/02 -, so auch noch BGH, NJW 1998, 2533 ff.; AGH Schleswig-Holstein, Beschl. v. 17.7.2001 - 3 EG 6/01 -, BRAK-Mitt. 2002, 47; Bayr. AGH, Beschl. v. 12.2.2003 - BayAGH I-16/02, BRAK-Mitt. 2003, 184) verfassungswidrig.
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