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ArbG Aachen, 14.01.2021 - 3 BV 65/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 14.01.2021 - 3 BV 65/20
- LAG Köln, 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 15.03.2021 - 9 TaBV 5/21
Erschwerniszuschlag - Metallindustrie NRW - Tarifvorrang - Einigungsstelle
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen vom 14.01.2021 - 3 BV 65/20 - wird zurückgewiesen.Der Betriebsrat beantragt, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Aachen - 3 BV 65/20 - vom 14.01.2021 abzuändern, 2. Herrn Richter am ArbG B Dr. F zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Betriebsvereinbarung zur Regelung, welche Arbeiten gefährlich sind und/ oder unter hohen körperlichen Belastungen oder besonders starken Umgebungseinflüssen, die über die normalen Erschwernisse erheblich hinausgehen, auszuführen sind", zu bestellen, 3. die Anzahl der von jeder Seite für die Einigungsstelle zu benennenden Beisitzer auf drei festzusetzen.