Rechtsprechung
ArbG Bamberg, 16.03.2021 - 5 BV 7/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Coronavirus, SARS-CoV-2, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Versorgung, Wahlvorstand, Betriebsratswahl, Behinderung, Anfechtung, Gewerkschaft, Bewerber, Personalvertretung, Anordnung, Frist, Elternzeit, Zeitpunkt, medizinische Versorgung, schriftliche Stimmabgabe, Zeitpunkt des ...
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 02.03.2021 - 5 BV 7/20
- ArbG Bamberg, 16.03.2021 - 5 BV 7/20
- LAG Nürnberg, 07.03.2022 - 1 TaBV 23/21
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07
Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands
Auszug aus ArbG Bamberg, 16.03.2021 - 5 BV 7/20
Kann diese Feststellung nicht getroffen werden, bleibt es bei der Unwirksamkeit der Wahl, BAG, Beschluss vom 21.01.2009, 7 ABR 65/07, Rd.Nr. 29, zitiert nach iuris. - BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 30/19
Betriebsratswahl - Anfechtung - Stimmzettel
Auszug aus ArbG Bamberg, 16.03.2021 - 5 BV 7/20
Auch als gewählt festgestellte Mitglieder des Betriebsrats können als wahlberechtigte Arbeitnehmer die Anfechtung betreiben, vgl. BAG, Beschluss vom 16.09.2020, 7 ABR 30/19, NZA 2020 Seite 1642.
- LAG Nürnberg, 07.03.2022 - 1 TaBV 23/21
Betriebsratswahl - Anfechtung
Die Beschwerde des Beteiligten zu 6.) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg vom 16.03.2021, Az.: 5 BV 7/20, wird zurückgewiesen.Der Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg vom 16.03.2021 zum Aktenzeichen 5 BV 7/20 wird abgeändert und der Antrag der Beteiligten zu 1.) bis 5.), die Betriebsratswahl im Betrieb der Beteiligten zu 1.) am/bis einschließlich 21.08.2021 für unwirksam zu erklären, wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 6.) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg vom 16.03.2021 - 5 BV 7/20 - wird zurückgewiesen.