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ArbG Berlin, 15.09.1999 - 39 Ca 3536/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des Arbeitnehmers; Abgrenzung des unselbstständigen vom selbstständigen Mitarbeiter; Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation; Weisungsrecht des Arbeitgebers; Teamleiter für den Sonntagssonderhandel einer Zeitung; Im Wesentlichen freie Gestaltung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Zeitungssonderhändler -, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit
Papierfundstellen
- afp 2000, 203
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamburg, 28.06.2001 - 7 Sa 107/00
Arbeitnehmereigenschaft der Leiterin einer Zeitungsvertriebsstelle; Persönliche …
Wie die Beklagte zutreffend ausführt, können auch im Rahmen von Dienst- und Werkverträgen von dem Dienstberechtigten oder Besteller Termine für die Erledigung der Arbeit bestimmt werden, ohne dass daraus eine zeitliche Weisungsabhängigkeit folgt (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 15.09.1999, AfP 2000, 203). - LAG Baden-Württemberg, 20.06.2002 - 21 Sa 14/02
Selbständige oder unselbständige Beschäftigung: Abgrenzung - Darlegungs- und …
(vgl. hierzu auch das Urteil des ArbG Berlin vom 15.09.1999 - Az.: 39 Ca 3536/98, dokumentiert in der Juris-Datenbank). - SG Freiburg, 21.03.2003 - S 9 RA 3100/02
Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung eines Inhabers einer …
Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei dieser Tätigkeit überhaupt um eine selbständige Tätigkeit i. S. v. § 7 Abs. 1 SGB IV handelte, wie die Beteiligten übereinstimmend meinen, was aber insbesondere im Hinblick auf die mittlerweile geänderte Vorschrift des § 7 Abs. 4 SGB IV in der im maßgeblichen Zeitraum geltenden Fassung fraglich erscheint (…vgl. Bergmann, Neue Rechtslage bei Scheinselbständigkeit und Rentenversicherungspflicht für Selbständige, INF 2000, S. 243 ff. m. w. N.; zur arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Qualifizierung speziell eines Sonntagszeitungshändlers z. B. ArbG Berlin v. 15.9.1999, 39 Ca 3536/98 = AfP 2000, 203 f.).