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   ArbG Bochum, 13.08.2014 - 3 Ca 785/14   

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https://dejure.org/2014,55049
ArbG Bochum, 13.08.2014 - 3 Ca 785/14 (https://dejure.org/2014,55049)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 13.08.2014 - 3 Ca 785/14 (https://dejure.org/2014,55049)
ArbG Bochum, Entscheidung vom 13. August 2014 - 3 Ca 785/14 (https://dejure.org/2014,55049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristungskontrollklage gegen eine Befristungsabrede im Arbeitsvertrag; Sachgrund der Vertretung; Zeitlich begrenztes Bedürfnis für die Wahrnehmung der Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft; Gewährleistung des Kausalzusammenhangs zwischen der zeitweiligen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus ArbG Bochum, 13.08.2014 - 3 Ca 785/14
    Auch in Fällen wiederholter Vertretung kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Vertretene nach Beendigung der Freistellung oder Beurlaubung seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird (BAG, Urteil v. 13.02.2013 - 7 AZR 225/11, NZA 2013, 777; BAG, Urteil v. 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, NZA 2012, 1351).

    Zu berücksichtigen sind ferner branchenspezifische Besonderheiten (BAG, Urteil v. 13.02.2013 - 7 AZR 225/11, NZA 2013, 777; BAG, Urteil v. 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, NZA 2012, 1351).

    Ein solcher Rechtsmissbrauch ist danach beispielsweise bei einer Beschäftigungszeit von 5, 5 Jahren und 14 Befristungsabreden sowie gleichbleibendem Einsatz (LAG Köln, Urteil v. 09.01.2014 - 6 Sa 640/13, juris), bei einer Beschäftigungszeit von 6, 5 Jahren und 13 Befristungen (BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11, NZA 2013, 777) und bei einer Beschäftigungszeit von 11 Jahren und 13 Befristungen (BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, NZA 2012, 1351) indiziert, nicht aber bei einer Beschäftigungszeit von 7 Jahren und 9 Monaten und 4 Befristungen (BAG; 18.07.2012 - 7 AZR 783/10).

  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Auszug aus ArbG Bochum, 13.08.2014 - 3 Ca 785/14
    Auch in Fällen wiederholter Vertretung kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Vertretene nach Beendigung der Freistellung oder Beurlaubung seine arbeitsvertraglichen Pflichten wieder erfüllen wird (BAG, Urteil v. 13.02.2013 - 7 AZR 225/11, NZA 2013, 777; BAG, Urteil v. 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, NZA 2012, 1351).

    Zu berücksichtigen sind ferner branchenspezifische Besonderheiten (BAG, Urteil v. 13.02.2013 - 7 AZR 225/11, NZA 2013, 777; BAG, Urteil v. 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, NZA 2012, 1351).

    Ein solcher Rechtsmissbrauch ist danach beispielsweise bei einer Beschäftigungszeit von 5, 5 Jahren und 14 Befristungsabreden sowie gleichbleibendem Einsatz (LAG Köln, Urteil v. 09.01.2014 - 6 Sa 640/13, juris), bei einer Beschäftigungszeit von 6, 5 Jahren und 13 Befristungen (BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11, NZA 2013, 777) und bei einer Beschäftigungszeit von 11 Jahren und 13 Befristungen (BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, NZA 2012, 1351) indiziert, nicht aber bei einer Beschäftigungszeit von 7 Jahren und 9 Monaten und 4 Befristungen (BAG; 18.07.2012 - 7 AZR 783/10).

  • LAG Köln, 05.09.2013 - 13 Sa 659/10

    Befristung der Arbeitsverträge einer Lehrerin

    Auszug aus ArbG Bochum, 13.08.2014 - 3 Ca 785/14
    Unterbrechungen während der Sommerferien sind allerdings unbeachtlich, da ein Arbeitnehmer in dieser Zeit ohnehin nicht eingesetzt worden wäre (LAG Köln, Urteil v. 05.09.2013 - 13 Sa 659/10, juris).

    Allein schon eine Vielzahl von ganz überwiegend kurzfristigen Befristungen über einen mehrjährigen Zeitraum führt dazu, dass einem Arbeitnehmer seine Lebensplanung, ob in persönlicher, familiärer oder finanzieller Hinsicht unzumutbar erschwert oder sogar unmöglich wird (LAG Köln, Urteil v. 05.09.2013 - 13 Sa 659/10, juris).

    Denn es hat den Kläger in Kenntnis seiner fehlenden formalen Qualifikation 9 ½ Jahre als Lehrer beschäftigt (vgl. LAG Köln, Urteil v. 05.09.2013 - 13 Sa 659/10, juris).

  • LAG Köln, 09.01.2014 - 6 Sa 640/13

    Rechtsmissbräuchliche Kettenbefristung

    Auszug aus ArbG Bochum, 13.08.2014 - 3 Ca 785/14
    Ein solcher Rechtsmissbrauch ist danach beispielsweise bei einer Beschäftigungszeit von 5, 5 Jahren und 14 Befristungsabreden sowie gleichbleibendem Einsatz (LAG Köln, Urteil v. 09.01.2014 - 6 Sa 640/13, juris), bei einer Beschäftigungszeit von 6, 5 Jahren und 13 Befristungen (BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11, NZA 2013, 777) und bei einer Beschäftigungszeit von 11 Jahren und 13 Befristungen (BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, NZA 2012, 1351) indiziert, nicht aber bei einer Beschäftigungszeit von 7 Jahren und 9 Monaten und 4 Befristungen (BAG; 18.07.2012 - 7 AZR 783/10).

    Hinzu kommt, dass interne Anordnungen des Arbeitgebers keinen sachlichen Grund für eine Befristung darstellen können (vgl. LAG Köln, Urteil v. 09.01.2014 - 6 Sa 640/13, juris).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus ArbG Bochum, 13.08.2014 - 3 Ca 785/14
    Ein solcher Rechtsmissbrauch ist danach beispielsweise bei einer Beschäftigungszeit von 5, 5 Jahren und 14 Befristungsabreden sowie gleichbleibendem Einsatz (LAG Köln, Urteil v. 09.01.2014 - 6 Sa 640/13, juris), bei einer Beschäftigungszeit von 6, 5 Jahren und 13 Befristungen (BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11, NZA 2013, 777) und bei einer Beschäftigungszeit von 11 Jahren und 13 Befristungen (BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09, NZA 2012, 1351) indiziert, nicht aber bei einer Beschäftigungszeit von 7 Jahren und 9 Monaten und 4 Befristungen (BAG; 18.07.2012 - 7 AZR 783/10).
  • LAG Düsseldorf, 17.07.2013 - 7 Sa 450/13

    Nicht vorhersehbarer Vertretungsbedarf

    Auszug aus ArbG Bochum, 13.08.2014 - 3 Ca 785/14
    Es kann dahinstehen, ob grundsätzlich im Schulbetrieb eine branchenspezifische Besonderheit dadurch besteht, dass in jedem Schuljahr in nicht vorhersehbarem und planbarem Umfang Vertretungsbedarf aufgrund von nicht vorhersehbarem Sonderurlaub, Erziehungsurlaub usw. für Lehrkräfte mit zudem unterschiedlichen Fächerkombinationen in unterschiedlicher Stundenhöhe entsteht und sich unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das beklagte Land nicht verpflichtet ist, eine Personalreserve vorzuhalten, ein berechtigtes Interesse des beklagten Landes an einer dauerhaften Befristung von Arbeitsverhältnissen ergibt, welches gegen die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Befristung spricht (so LAG Düsseldorf, Urteil v. 17.07.2013 - 7 Sa 450/13, juris).
  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 358/11

    Zugang zum öffentlichen Amt - Seiteneinstieg für Lehrkräfte - Ausschluss wegen

    Auszug aus ArbG Bochum, 13.08.2014 - 3 Ca 785/14
    Öffentliche Ämter i.S.d. Art. 33 Abs. 2 GG sind sowohl Beamtenstellen als auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können (BAG, Urteil v. 15.01.2013 - 9 AZR 358/11, NZA-RR 2013, 439).
  • LAG Köln, 18.01.2012 - 9 Sa 800/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Sachgrund der Vertretung

    Auszug aus ArbG Bochum, 13.08.2014 - 3 Ca 785/14
    Es besteht für sog. Quereinsteiger die Möglichkeit, durch ein Studium an einer Universität diese Qualifikation nachträglich zu erwerben bzw. im Wege des sog. Seiteneinstiegs gem. § 13 Lehrerausbildungsgesetz NRW in den Schuldienst eingestellt zu werden (LAG Köln, Urteil v. 18.01.2012 - 9 Sa 800/11, juris).
  • LAG Hamm, 25.02.2015 - 5 Sa 1315/14

    Missbräuchlichkeit der wiederholten Befristung des Arbeitsverhältnisses einer

    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 13.08.2014 - 3 Ca 785/14 - wird auf Kosten des beklagten Landes zurückgewiesen.

    Das beklagte Land beantragt, Auf die Berufung des beklagten Landes das Urteil der dritten Kammer des Arbeitsgerichts Bochum vom 13.08.2014 (3 Ca 785/14 abzuändern und die Klage abzuweisen.

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