Rechtsprechung
ArbG Bremen, 04.03.2004 - 1 BV 1/04 |
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 04.03.2004 - 1 BV 1/04
- LAG Bremen, 09.12.2004 - 3 TaBV 15/04
Wird zitiert von ... (2)
- LAG München, 30.05.2007 - 7 Sa 1089/06
Pfändung von Arbeitsentgelt nach Bruttolohnprinzip - Beiträge zu …
Belohnt werden damit Ideen, die Mitarbeiter - auf einem konkret vorgegebenen Weg (Nr. 3.1 BV 1/2004) - einbringen, die zu neuen Standards im Betrieb/Unternehmen führen.Maßgeblich für die Prämie sind die betriebliche Umsetzung der Idee und deren Nutzen im Betriebablauf, wobei auch zwischen berechenbarem (A-Prämie, Nr. 5.2.1 BV 1/2004) und nicht berechenbarem Nutzen (B-Prämie, Nr. 5.2.2 BV 1/2004) unterschieden wird.
- LAG Bremen, 09.12.2004 - 3 TaBV 15/04
Restmandat des Betriebsrates bei Eingliederung oder Zusammenlegung von Betrieben …
Auf die Beschwerde des Betriebsrates - Beteiligter zu 1) - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bremen vom 04.03.2004 - Az.: 1 BV 1/04 - teilweise abgeändert.Die Beteiligten zu 2) und 3) werden in Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Bremen vom 04. März 2204, Az. 1 BV 1/04, verpflichtet, dem Beteiligten zu 1) für Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung zweimal pro Woche, und zwar einmal wöchentlich sechs Stunden und einmal wöchentlich für vier Stunden, einen funktionsgerechten Raum in der für einen aus fünf Mitgliedern bestehenden Betriebsrat erforderlichen Größe in den jeweiligen Räumen ihres B. Betriebes (derzeit 1. Obergeschoss des Hauses S. Str. ... in ... S. ) zur Verfügung zu stellen.
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Bremen vom 04. März 2004, Az. 1 BV 1/04, wird außerdem abgeändert, soweit die Anträge zu 2. Buchstaben a) bis d), f), l) bis s), vv) und ww) des Beteiligten zu 1) zurückgewiesen hat.