Rechtsprechung
ArbG Chemnitz, 20.01.2021 - 9 Ca 1192/20 |
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 20.01.2021 - 9 Ca 1192/20
- LAG Sachsen, 31.03.2023 - 4 Sa 117/21
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 31.03.2023 - 4 Sa 117/21
Rechtsschutzinteresse - Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts vom 20.01.2021 - 9 Ca 1192/20 - wird auf deren Kosten.Das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 20.01.2021, zugestellt am 11.03.2021, Az. 9 Ca 1192/20, wird aufgehoben und die Beklagte/Berufungsbeklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 07.10.2019 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 20.01.2021, zugestellt am 11.03.2021, Az. 9 Ca 1192/20, wird aufgehoben und die Beklagte/Berufungsbeklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 17.12.2019 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 20.01.2021, zugestellt am 11.03.2021, Az. 9 Ca 1192/20, wird aufgehoben und die Beklagte/Berufungsbeklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Schadenersatzbetrag in Höhe vonEUR 21.600,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 14.07.2020 zu zahlen.