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ArbG Chemnitz, 21.01.2021 - 11 Ca 1406/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 21.01.2021 - 11 Ca 1406/20
- LAG Sachsen, 21.03.2022 - 2 Sa 77/21
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 21.03.2022 - 2 Sa 77/21
Ausgleichsansprüche des Betriebsratsmitglieds nach § 37 Abs. 2 , Abs. 3 und Abs. …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 21.01.2021 - 11 Ca 1406/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 21.01.2021, Az. 11 Ca 1406/20, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger Freizeitausgleich für die Schulungsteilnahme und Betriebsratstätigkeit im Zeitraum vom 04.-08.11.2019, vom 25.11.-29.11.2019 und vom 29.06.-03.07.2020 im Umfang von 16, 85 Stunden zu gewähren.