Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Annahmeverzug, Anrechnung, Zwischenverdienst
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Annahmeverzug für eine Tätigkeit von zwölf Wochenarbeitsstunden i.R.e. Zahlungsanspruchs auf Vergütung; Anrechnung eines Zwischenverdienstes
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14
- LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15
- BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 06.09.1990 - 2 AZR 165/90
Annahmeverzug; Anrechnung anderweitigen Verdienstes
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14
Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 06.09.1990 - 2 AZR 165/90.Die Beklagte ist weiter unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 06.09.1990 - 2 AZR 165/90 der Auffassung, dass die Klägerin auch keinen Anspruch auf Zahlung von 6.127,61 EUR brutto habe.
Wird der anderweitige Verdienst mithin durch Arbeitsleistungen in der eigentlich freien Zeit erzielt, unterliegt er nicht der Anrechnung (BAG v. 06.09.1990 - 2 AZR 165/90, Rn. 34 ff., NZA 1991, 221 ff.;… so im Ergebnis auch L. Personalbuch 2014, Stichwort Annahmeverzug, Rn. 16).
Bei der subjektiven Sichtweise ist zusätzlich zu berücksichtigen, ob die neue Tätigkeit nach dem Willen des Arbeitnehmers an die Stelle der ursprünglichen Tätigkeit treten soll (BAG v. 06.09.1990 - 2 AZR 165/90, Rn. 40 ff, NZA 1991, 221 ff.).
Dies stellt nach der bereits zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Indiz für das Vorliegen des Kausalzusammenhangs dar (BAG v. 06.09.1990 - 2 AZR 165/90, Rn. 48, NZA 1991, 221 ff.).
Ebenso wie der Arbeitnehmer aus dem Annahmeverzug keinen finanziellen Vorteil erzielen soll (so BAG v. 06.09.1990 - 2 AZR 165/90, Rn. 43, NZA 1991, 221 ff.), soll umgekehrt auch der Arbeitgeber dadurch keinen finanziellen Vorteil erlangen, dass der Arbeitnehmer sich aus persönlichen Gründen dazu entschließt, die Arbeitszeit bei dem neuen Arbeitgeber zu erhöhen.
- BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 35/96
Vergleich
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14
Die Beweislast dafür, dass eine unstreitig vereinbarte Beurkundung nur Beweiszwecken dienen sollte, trifft angesichts der gesetzlichen Auslegungsregel denjenigen, der aus der formlosen Vereinbarung Rechte herleiten will (BAG, Urteil vom 16.01.1997 - 2 AZR 35/96 - AP Nr. 14 zu § 779 BGB = juris, Rdnr. 18;… LAG Köln, Urteil vom01.03.2011 - 12 SA 1298/10 - juris, Rdnr. 30;… Staudinger/Bork, BGB, 13. Auflage, § 154 Rdnr. 17).Dies gilt auch für einen außergerichtlich vereinbarten Vergleich, der noch gerichtlich protokolliert werden soll (BAG, Urteil vom 16.01.1997 - 2 AZR 35/96 - a.a.O., Rdnr. 20).
Haben die Prozessbevollmächtigten insoweit unstreitig eine gerichtliche Protokollierung ausdrücklich vereinbart, so sind besondere Anhaltspunkte dafür erforderlich, dass die Bevollmächtigten schon dem außergerichtlichen Vergleich, der weder die Prozessbeendigung herbeiführen, noch einen Vollstreckungstitel schaffen konnte, eine konstitutive Bedeutung beimessen wollten (BAG vom 16.01.1997 - 2 AZR 35/96 - a.a.O., Rdnr. 20).
- LAG Köln, 01.03.2011 - 12 Sa 1298/10
Annahmeverzug bei "Freistellung ab Bestandskraft" eines gerichtlich zu …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14
Die Beweislast dafür, dass eine unstreitig vereinbarte Beurkundung nur Beweiszwecken dienen sollte, trifft angesichts der gesetzlichen Auslegungsregel denjenigen, der aus der formlosen Vereinbarung Rechte herleiten will (BAG…, Urteil vom 16.01.1997 - 2 AZR 35/96 - AP Nr. 14 zu § 779 BGB = juris, Rdnr. 18; LAG Köln, Urteil vom01.03.2011 - 12 SA 1298/10 - juris, Rdnr. 30;… Staudinger/Bork, BGB, 13. Auflage, § 154 Rdnr. 17).Damit ist nach der Auslegungsregelung des § 154 Abs. 2 BGB vorliegend nicht von einer rein deklaratorischen Beurkundung auszugehen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 01.03.2011 - 12 Sa 1298/10 - juris, Rdnr. 30).".
- BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06
Regelungskompetenz der Betriebsparteien
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14
Dieser Gesamtvergütung ist das gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig verdient hat (BAG v. 12.12.2006 - 1 AZR 96/06, Rn. 33, zitiert nach juris;… BAG v. 16.05.2012 - 5 AZR 251/11, Rn. 29, NZA 2012, 971 ff). - BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11
Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14
Dieser Gesamtvergütung ist das gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig verdient hat (…BAG v. 12.12.2006 - 1 AZR 96/06, Rn. 33, zitiert nach juris; BAG v. 16.05.2012 - 5 AZR 251/11, Rn. 29, NZA 2012, 971 ff). - BAG, 06.02.1964 - 5 AZR 93/63
Fortzahlung - Kündigungsfrist
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14
Der Wille der Parteien zur Fortzahlung des vollen Gehaltes ohne Rücksicht darauf, ob der Arbeitnehmer eine neue Stelle findet, muss unzweideutig feststehen (BAG, Urteil vom 06.02.1964 - 5 AZR 93/63 - BAGE 15, 258 = juris, Rdnr. 9). - BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93
Betriebliche Übung durch wiederholtes tatsächliches Verhalten
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14
Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind nach §§ 133, 157 BGB so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BAG, Urteil vom 12.01.1994 - 5 AZR 41/93 - Rdnr. 20, AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung = juris;… Palandt/Ellenberger, BGB, 71. Auflage 2012, § 133 Rdnr. 9).
- LAG Düsseldorf, 01.07.2015 - 1 Sa 194/15
Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst; Umfang der Anrechnung
das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14 - werden zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, unter teilweiser Abänderung des am 20.01.2015 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 2 Ca 4459/14 - die Beklagte zu verurteilen, an sie weitere 21.558,50 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.07.2014 zu zahlen.
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14 - teilweise abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen.