Rechtsprechung
ArbG Darmstadt, 27.02.2019 - 1 BV 17/18 |
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 27.02.2019 - 1 BV 17/18
- LAG Hessen, 10.12.2019 - 15 TaBV 60/19
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 10.12.2019 - 15 TaBV 60/19
Geht mit einer Versetzung eines Arbeitnehmers im Gemeinschaftsbetrieb zweier …
Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27. Februar 2019 - 1 BV 17/18 - wird zurückgewiesen.Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27. Februar 2019 - 1 BV 17/18 - wird zurückgewiesen.
Wegen des gesamten Vortrags der Beteiligten im Einzelnen im ersten Rechtszug wird ergänzend auf die Gründe I. des angefochtenen Beschlusses des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27. Februar 2019 - 1 BV 17/18 - Bezug genommen (Bl. 123, 124 d.A.).
den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27. Februar 2019 - 1 BV 17/18 - teilweise abzuändern und den Zustimmungsersetzungsantrag der Beteiligten zu 1) und 2) zur Versetzung des Arbeitnehmers C vom Leiter Retoure zum Teamkoordinator ab dem 1. Dezember 2018 zurückzuweisen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 27. Februar 2019 - 1 BV 17/18 - teilweise abzuändern und festzustellen, dass die vorläufige Versetzung des Arbeitnehmers C vom Leiter Retoure zum Teamkoordinator ab dem 1. Dezember 2018 aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.