Rechtsprechung
ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5453/13 |
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Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes; Betriebsverfassungsrechtliches Beschäftigungsverbot als Folge einer mitbestimmungswidrigen Einstellung; Eingriff des Mitbestimmungsrechts bei der Einstellung in die ...
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5453/13
- ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5433/14
- LAG Hamm, 12.05.2015 - 14 Sa 904/14
- BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15
- BAG - 10 AZR 367/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 31/09
Beschäftigungsanspruch - Zustimmungsersetzungsverfahren
Auszug aus ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5453/13
Unbeachtlich ist jedoch eine Begründung, die sich in der Benennung einer der Nummern des § 99 Abs. 2 BetrVG oder in der Wiederholung von deren Wortlaut erschöpft sowie eine solche, die offensichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nimmt (BAG, Urteil vom 16.03.2010, 3 AZR 31/09).Um eine derart weitgehende Bindung des Arbeitgebers gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer anzunehmen, müssen vielmehr besondere Anhaltspunkte gegeben sein (BAG, Urteil vom 16.03.2010, 3 AZR 31/09;… Kania in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 14. Aufl. 2014, § 99 BetrVG Rdnr. 45;… Kittner/Bachner in Däubler/Kittner/Klebe, 10. Aufl. 2006 § 99 BetrVG Rdnr. 216;… Raab in GK-BetrVG, 9 Aufl. 2010, § 99 BetrVG Rdnr. 184).
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender …
Auszug aus ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5453/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt die mitbestimmungswidrige Einstellung zu einem betriebsverfassungsrechtlichen Beschäftigungsverbot (BAG, Urteil vom 05.04.2001, 2 AZR 580/99; Beschluss vom 03.05.1994, 1 ABR 58/93; Urteil vom 02.07.1980, 5 AZR 56/79).Dies zeigt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unter Hinweis auf die Regelung des § 101 BetrVG (BAG, Urteil vom 05.04.2001, 2 AZR 580/99).
- BAG, 07.11.1977 - 1 ABR 55/75
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Feststellung der Erforderlichkeit - …
Auszug aus ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5453/13
Die für ein Vorgehen nach § 100 Abs. 1 BetrVG erforderlichen sachlichen Gründe sind Gründe, die aus einem ordnungsgemäßen betrieblichen Ablauf und nicht aus Interessen einzelner Arbeitnehmer erwachsen (BAG, Beschluss vom 07.11.1977, 1 ABR 55/75).
- BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10
Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit
Auszug aus ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5453/13
Denn die Verkennung des Betriebsbegriffes hat nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel nicht die Nichtigkeit, sondern nur die Anfechtbarkeit der darauf beruhenden Betriebsratswahl zur Folge (BAG, Beschluss vom 21.09.2011, 7 ABR 54/10). - BAG, 28.08.2007 - 1 ABR 70/06
Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs
Auszug aus ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5453/13
Er kann auf dieses weder verzichten noch darf er einen seiner Mitwirkung unterfallenden Regelungsgegenstand der einseitigen Festlegung durch den Arbeitgeber überlassen (BAG, Beschluss vom 28.08.2007, 1 ABR 70/06). - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93
Mitbestimmung bei Eingruppierung
Auszug aus ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5453/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt die mitbestimmungswidrige Einstellung zu einem betriebsverfassungsrechtlichen Beschäftigungsverbot (BAG, Urteil vom 05.04.2001, 2 AZR 580/99; Beschluss vom 03.05.1994, 1 ABR 58/93; Urteil vom 02.07.1980, 5 AZR 56/79). - BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00
Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie
Auszug aus ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5453/13
Allerdings entfällt der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn dem Arbeitgeber die tatsächliche Entgegennahme der Arbeitsleistung nicht möglich ist (BAG, Urteil vom 27.02.2002, 9 AZR 562/00). - BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92
Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit …
Auszug aus ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5453/13
Eine Einstellung im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG liegt bei der Versetzung eines Arbeitnehmers von einem Betrieb in einen anderen vor (BAG, Urteil vom 26.01.1993, 1 AZR 303/92). - BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 56/79
Wirksamkeit von Arbeitsverträgen ohne Zustimmung des Betriebsrats
Auszug aus ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5453/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt die mitbestimmungswidrige Einstellung zu einem betriebsverfassungsrechtlichen Beschäftigungsverbot (BAG, Urteil vom 05.04.2001, 2 AZR 580/99; Beschluss vom 03.05.1994, 1 ABR 58/93; Urteil vom 02.07.1980, 5 AZR 56/79). - LAG Köln, 07.03.2012 - 3 TaBV 77/11
Begriff der Versetzung eines Arbeitnehmers; Versagung der Zustimmung des …
Auszug aus ArbG Dortmund, 08.05.2014 - 3 Ca 5453/13
Hatte ein Arbeitnehmer bisher Personalverantwortung über mehrere, von ihm zu führende Arbeitnehmer und fällt diese Personalverantwortung weg, so stellt dies zweifelsfrei eine Versetzung dar (LAG Köln, Beschluss vom 07.03.2012, 3 TaBV 77/11).
- BAG, 21.02.2017 - 1 AZR 367/15
Zustimmungsersetzungsverfahren - Anspruch auf Durchführung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 8. Mai 2014 - 3 Ca 5453/13 - wird zurückgewiesen.