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   ArbG Duisburg, 20.04.2020 - 1 BV 11/20   

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https://dejure.org/2020,23920
ArbG Duisburg, 20.04.2020 - 1 BV 11/20 (https://dejure.org/2020,23920)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 20.04.2020 - 1 BV 11/20 (https://dejure.org/2020,23920)
ArbG Duisburg, Entscheidung vom 20. April 2020 - 1 BV 11/20 (https://dejure.org/2020,23920)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Hamm, 09.02.2009 - 10 TaBV 3/09

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende

    Auszug aus ArbG Duisburg, 20.04.2020 - 1 BV 11/20
    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (LAG Hamm 09.02.2009 - 10 TaBv 3/09; Marquardt in: Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch, 11. Aufl. 2019, Die Einigungsstelle, Rn. 996; Schwab/Weth (Hrsg.) in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Aufl. 2018, § 100 ArbGG, Rn. 21 mwNachw).

    Eine schlagwortartige Ablehnung reicht nicht (LAG Hamm 09.02.2009 - 10 TaBv 3/09; LAG Berlin-Brandenburg 18.06.2015 - 21 TaBV 745/15, Rn. 33- 38).

  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus ArbG Duisburg, 20.04.2020 - 1 BV 11/20
    Ein Rechtsschutzinteresse besteht hingegen, wenn der Antragsteller geltend macht, dass entweder die Gegenseite Verhandlungen über das Regelungsverlangen ausdrücklich oder konkludent verweigert hat oder mit Verständigungswillen geführte Verhandlungen gescheitert sind (vgl. BAG 18.03.2015 - 7 ABR 4/13, Rn. 17).
  • LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04

    Einigungsstellenbesetzungoffensichtliche Unzuständigkeitvorzeitige Anrufung der

    Auszug aus ArbG Duisburg, 20.04.2020 - 1 BV 11/20
    Die Vorsitzende hatte bereits im Beschluss vom 19.03.2020 (Blatt 36 der Akte) darauf hingewiesen, dass die Einigungsstelle ausnahmsweise auch angerufen werden kann, wenn nach subjektiver Einschätzung eines Betriebspartners eine Lösung ohne fremde Hilfe nicht in Betracht kommen wird (vgl. Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz, 9. Auflage 2017, Rn. 51; vgl. LAG Hamm 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08

    Einrichtung einer Einigungsstelle

    Auszug aus ArbG Duisburg, 20.04.2020 - 1 BV 11/20
    Die bloße Ablehnung eines Vorsitzenden ohne Mitteilung nachvollziehbarer Gründe ist unzureichend (LAG Berlin-Brandenburg 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08; LAG Hamm, 10.09.2007 - 10 TaBV 85/07).
  • LAG Hamm, 10.09.2007 - 10 TaBV 85/07

    Einigungsstelle zur Flexibilität der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Duisburg, 20.04.2020 - 1 BV 11/20
    Die bloße Ablehnung eines Vorsitzenden ohne Mitteilung nachvollziehbarer Gründe ist unzureichend (LAG Berlin-Brandenburg 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08; LAG Hamm, 10.09.2007 - 10 TaBV 85/07).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 21 TaBV 745/15

    Einigungsstelleneinsetzungsverfahren - Auswahl der Person der oder des

    Auszug aus ArbG Duisburg, 20.04.2020 - 1 BV 11/20
    Eine schlagwortartige Ablehnung reicht nicht (LAG Hamm 09.02.2009 - 10 TaBv 3/09; LAG Berlin-Brandenburg 18.06.2015 - 21 TaBV 745/15, Rn. 33- 38).
  • LAG Düsseldorf, 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20
    I.Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2.) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 20.04.2020 - Az.: 1 BV 11/20 - teilweise zur Person der Einigungsstellenvorsitzenden abgeändert und Frau Richterin am Arbeitsgericht Wesel, H. U., zur Vorsitzenden der durch das Arbeitsgericht eingesetzten Einigungsstelle bestimmt.

    Der Beteiligte zu 2.) beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Duisburg vom 20.04.2020 - Az. 1 BV 11/20 - abzuändern und.

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