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   ArbG Essen, 04.05.2017 - 1 Ca 3319/16   

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https://dejure.org/2017,13695
ArbG Essen, 04.05.2017 - 1 Ca 3319/16 (https://dejure.org/2017,13695)
ArbG Essen, Entscheidung vom 04.05.2017 - 1 Ca 3319/16 (https://dejure.org/2017,13695)
ArbG Essen, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 1 Ca 3319/16 (https://dejure.org/2017,13695)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

    Auszug aus ArbG Essen, 04.05.2017 - 1 Ca 3319/16
    Insoweit verweist die Beklagte zu 1) auf das Urteil des LAG Düsseldorf vom 5.6.2016 (11 Sa 1484/13) sowie das Urteil des BAG vom 16.9.1999 (2 AZR 712/98).

    Dies sei vorliegend nicht der Fall, was sich bereits daraus ergebe, dass das BAG als höchstes deutsches Arbeitsgericht die Kündigung mit Urteil vom 16.09.1992 (2 AZR 712/98) als rechtswirksam bestätigt habe.

  • BVerfG, 20.04.2016 - 2 BvR 1488/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslegung und Anwendung des § 35

    Auszug aus ArbG Essen, 04.05.2017 - 1 Ca 3319/16
    Die Verfassungsbeschwerde nahm das BVerfG nicht zur Entscheidung an (AZ 2 BvR 1488/14).
  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 743/14

    Wiedereinstellungsanspruch - Verstoß gegen Art. 8 EMRK

    Auszug aus ArbG Essen, 04.05.2017 - 1 Ca 3319/16
    Die hiergegen eingelegte Revision des Klägers wies das BAG mit Urteil vom 20.10.2015 zurück (AZ 9 AZR 743/14).
  • BGH, 21.04.2009 - VI ZR 304/07

    Sittenwidrige Schädigung bei Missbrauch des Lastschriftverfahrens

    Auszug aus ArbG Essen, 04.05.2017 - 1 Ca 3319/16
    Diese Kenntnis fehlt, wenn der Handelnde der redlichen Überzeugung war, er dürfe in Verfolgung eines erlaubten Interesses handeln, dies gilt ferner auch dann, wenn er sich über die maßgeblichen Tatumstände irrt, die die Sittenwidrigkeit begründen (BGH vom 21.04.2009 - VI lZR 304/07 - in NJW-RR 09, 1207).
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