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   ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15   

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ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15 (https://dejure.org/2015,22211)
ArbG Essen, Entscheidung vom 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15 (https://dejure.org/2015,22211)
ArbG Essen, Entscheidung vom 24. Juni 2015 - 6 Ca 1223/15 (https://dejure.org/2015,22211)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Widerspruchs gegen einen Betriebsübergang; Ordnungsgemäße Information über die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Betriebsübergangs im Hinblick auf die Person des Erwerbers; Kollektive Ausübung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist

    Auszug aus ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15
    Der Erklärungsempfänger erhält die Möglichkeit zu überprüfen, wer die Erklärung abgegeben hat und ob die Erklärung echt ist (BAG vom 24.01.2008 - 6 AZR 519/07 - zit. nach juris, Rn. 11; vom 21.04.2005 - 3. AZR 162/04 - zit. nach juris).

    Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BAG vom 24.01.2008, a.a.O.; vom 27.03.1996 - 5AZR 576/94 - zit. nach juris; BGH vom 27.09.2005 - VIII ZB 105/04 - zit. nach juris).

    Für die Abgrenzung zwischen Unterschrift und Handzeichen ist das äußere Erscheinungsbild maßgeblich (BAG vom 24.01.2008, a.a.O.; BGH vom 22.10.1993 - V ZR 112/92 - zit. nach juris).

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15
    Je stärker das gesetzte Vertrauen oder die Umstände die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner unzumutbar machen, desto schneller kann ein Anspruch verwirken (BAG, Urteil vom 12.11.2009, 9. AZR 530/07; BAG, Urteil vom 15.02.2007, 9. AZR 431/06, BAGE 121, 289).

    Vielmehr hat bei der Prüfung, ob ein Recht verwirkt ist, immer eine Gesamtbetrachtung stattzufinden, bei welcher das Zeit- und das Umstandsmoment zu berücksichtigen und in Relation zu setzen sind (BAG, Urteil vom 17.10.2013, 9. AZR 974/12 Rn. 3.; BAG, Urteil vom 24.02.2011, 9. AZR 413/09 Rn. 26; BAG, Urteil vom 15.02.2007, 9. AZR 431/06, BAGE 121, 289).

  • LAG Köln, 05.10.2007 - 11 Sa 257/07

    Widerspruch gegen Betriebsübergang; Kündigung durch Betriebserwerber

    Auszug aus ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15
    Die Beklagte beruft sich insoweit auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 05.10.2007 (11 Sa 257/07).

    Die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln in der Entscheidung vom 05.10.2007 (11 Sa 257/07, NZA-RR 2008, 5) überzeugt die Kammer dogmatisch nicht.

  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15
    Da sich aus einem Blick in den Arbeitsvertrag ergibt, dass die gesetzliche Frist anzuwenden ist, kann sich der Arbeitnehmer mit der Lektüre des § 622 Abs. 3. BGB unschwer die anwendbare Kündigungsfrist ermitteln (vgl. insoweit auch BAG, Urteil vom 15.05.2013, 5 AZR 130/12 Rn. 19f.).
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15
    Nach Auffassung des Bundesarbeitsgericht ist bereits eine Kündigung "zum nächstzulässigen Termin" hinreichend bestimmt, wenn dem Erklärungsempfänger die Dauer der Kündigungsfrist bekannt oder für ihn bestimmbar ist (BAG, Urteil vom 10.04.2014, 3. AZR 647/13 Rn. 16; BAG, Urteil vom 20.06.2013, 6 AZR 805/11 Rn. 15).
  • BGH, 22.10.1993 - V ZR 112/92

    Anforderungen an eine Unterschrift

    Auszug aus ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15
    Für die Abgrenzung zwischen Unterschrift und Handzeichen ist das äußere Erscheinungsbild maßgeblich (BAG vom 24.01.2008, a.a.O.; BGH vom 22.10.1993 - V ZR 112/92 - zit. nach juris).
  • BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der

    Auszug aus ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15
    Der Schriftzug muss sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lassen, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist (BAG vom 24.01.2008, a.a.O.; vom 27.03.1996 - 5AZR 576/94 - zit. nach juris; BGH vom 27.09.2005 - VIII ZB 105/04 - zit. nach juris).
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15
    Die kollektive Ausübung des Widerspruchsrechts kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn zielgerichtet damit versucht wird, einen Betriebsübergang zum Schaden des Veräußerers zu verhindern oder ein anderer Zweck als die Sicherung der arbeitsvertraglichen Rechte und die Beibehaltung des bisherigen Arbeitgebers verfolgt wird (BAG, Urteil vom 23.07.2009, 9. AZR 538/08 Rn. 40; BAG, Urteil vom 30.09.2004, 9. AZR 462/03 BAGE 112, 124).
  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15
    Der wirksame Widerspruch gegen den Betriebsübergang wirkt auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück (sog. ex-tunc-Wirkung; st. Rspr., BAG, Urteil vom 16.04.2013, 9 AZR 731/11 Rn. 26; BAG, Urteil vom 13.07.2006, 9. AZR 305/05 Rn. 41).
  • LAG Nürnberg, 09.08.2011 - 6 Sa 230/10

    Betriebsübergang des ganzen Betriebes - Widerspruch - Kündigung - keine

    Auszug aus ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15
    Soweit der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber zunächst fortgeführt hat, ist dieses nach den Grundsätzen des faktischen Arbeitsverhältnisses zu betrachten (LAG Nürnberg, Urteil vom 09.08.2011, 6 Sa 230/10 Rn. 6.; MK-N./Glöge § 613a BGB Rn. 122).
  • LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15

    Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang

    Essen vom 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15 - abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.

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