Rechtsprechung
ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 Ca 111/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien für die Begründung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses; Vollzeitarbeitsverhältnis bei Fehlen einer Teilzeitvereinbarung; Zulässigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich des Nichtbestehens einer vertraglichen Verpflichtung zur Ableistung einer 38-Stunden-Woche
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 Ca 111/11
- LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1025/11
- BAG, 15.05.2013 - 10 AZR 325/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07
Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit - …
Auszug aus ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 Ca 111/11
Vielmehr gilt die Auslegungsregel, dass bei Fehlen einer Teilzeitvereinbarung im Zweifel ein Vollzeitarbeitsverhältnis begründet wird (BAG 08. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 3.).Vielmehr ist anhand der allgemeinen Auslegungsregeln zu Verträgen bzw. betrieblicher oder tariflicher Regelungen zu ermitteln, welche zeitlichen Regelungen gelten (BAG 08. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 3.; LAG Niedersachsen 08. März 2004 - 5 Sa 989/03 - zitiert nach Juris).
- LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 989/03
Direktionsrecht; Direktionsrecht
Auszug aus ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 Ca 111/11
Vielmehr ist anhand der allgemeinen Auslegungsregeln zu Verträgen bzw. betrieblicher oder tariflicher Regelungen zu ermitteln, welche zeitlichen Regelungen gelten (BAG 08. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 3.; LAG Niedersachsen 08. März 2004 - 5 Sa 989/03 - zitiert nach Juris).Fehlen solche, gilt als zu leistende Arbeitszeit die übliche Arbeitszeit im Betrieb (LAG Niedersachsen 08. März 2004 - 5 Sa 989/03 - zitiert nach Juris).
- BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06
Lehrerpersonalkonzept - höhere Unterrichtsverpflichtung
Auszug aus ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 Ca 111/11
Dabei ist nach § 133 BGB ausgehend vom objektiven Wortlaut der wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (BAG 18.August 2009 - 9 AZR 482/08 - NZA 2010, 503; 3. April 2007 - 9 AZR 283/06 - BAGE 122, 33). - BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft
Auszug aus ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 Ca 111/11
Dabei ist nach § 133 BGB ausgehend vom objektiven Wortlaut der wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (BAG 18.August 2009 - 9 AZR 482/08 - NZA 2010, 503; 3. April 2007 - 9 AZR 283/06 - BAGE 122, 33).
- ArbG Essen, 22.07.2011 - 5 Ca 581/11
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen unentschuldigten …
In einem weiteren Rechtsstreit hat das Arbeitsgericht Essen mit Urteil vom 30.06.2011 - 3 Ca 111/11 - die Klage auf Feststellung, dass die Klägerin keine arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Ableistung einer 38-Stunden-Woche hat, und auf Nachzahlung der einbehaltenen Gehälter abgewiesen.Im Übrigen wäre es ihr auch zumutbar gewesen, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihren Feststellungsantrag im Verfahren 3 Ca 111/11 den Anordnungen der Beklagten nachzukommen.
- LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1112/11
Fristlose Kündigung wegen nachhaltiger Arbeitsverweigerung
In einem weiteren Rechtsstreit hat das Arbeitsgericht Essen mit Urteil vom 30.06.2011 - 3 Ca 111/11 - die Klage auf Feststellung, dass die Klägerin keine arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Ableistung einer 38-Stunden-Woche hat, und auf Nachzahlung der einbehaltenen Gehälter abgewiesen.