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   ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 Ca 111/11   

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https://dejure.org/2011,74249
ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 Ca 111/11 (https://dejure.org/2011,74249)
ArbG Essen, Entscheidung vom 30.06.2011 - 3 Ca 111/11 (https://dejure.org/2011,74249)
ArbG Essen, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 3 Ca 111/11 (https://dejure.org/2011,74249)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Begründung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses; Vollzeitarbeitsverhältnis bei Fehlen einer Teilzeitvereinbarung; Zulässigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich des Nichtbestehens einer vertraglichen Verpflichtung zur Ableistung einer 38-Stunden-Woche

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 715/07

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit -

    Auszug aus ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 Ca 111/11
    Vielmehr gilt die Auslegungsregel, dass bei Fehlen einer Teilzeitvereinbarung im Zweifel ein Vollzeitarbeitsverhältnis begründet wird (BAG 08. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 3.).

    Vielmehr ist anhand der allgemeinen Auslegungsregeln zu Verträgen bzw. betrieblicher oder tariflicher Regelungen zu ermitteln, welche zeitlichen Regelungen gelten (BAG 08. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 3.; LAG Niedersachsen 08. März 2004 - 5 Sa 989/03 - zitiert nach Juris).

  • LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 989/03

    Direktionsrecht; Direktionsrecht

    Auszug aus ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 Ca 111/11
    Vielmehr ist anhand der allgemeinen Auslegungsregeln zu Verträgen bzw. betrieblicher oder tariflicher Regelungen zu ermitteln, welche zeitlichen Regelungen gelten (BAG 08. Oktober 2008 - 5 AZR 715/07 - EzA § 615 BGB 2002 Nr. 3.; LAG Niedersachsen 08. März 2004 - 5 Sa 989/03 - zitiert nach Juris).

    Fehlen solche, gilt als zu leistende Arbeitszeit die übliche Arbeitszeit im Betrieb (LAG Niedersachsen 08. März 2004 - 5 Sa 989/03 - zitiert nach Juris).

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 283/06

    Lehrerpersonalkonzept - höhere Unterrichtsverpflichtung

    Auszug aus ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 Ca 111/11
    Dabei ist nach § 133 BGB ausgehend vom objektiven Wortlaut der wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (BAG 18.August 2009 - 9 AZR 482/08 - NZA 2010, 503; 3. April 2007 - 9 AZR 283/06 - BAGE 122, 33).
  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08

    Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft

    Auszug aus ArbG Essen, 30.06.2011 - 3 Ca 111/11
    Dabei ist nach § 133 BGB ausgehend vom objektiven Wortlaut der wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen und nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks zu haften (BAG 18.August 2009 - 9 AZR 482/08 - NZA 2010, 503; 3. April 2007 - 9 AZR 283/06 - BAGE 122, 33).
  • ArbG Essen, 22.07.2011 - 5 Ca 581/11

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen unentschuldigten

    In einem weiteren Rechtsstreit hat das Arbeitsgericht Essen mit Urteil vom 30.06.2011 - 3 Ca 111/11 - die Klage auf Feststellung, dass die Klägerin keine arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Ableistung einer 38-Stunden-Woche hat, und auf Nachzahlung der einbehaltenen Gehälter abgewiesen.

    Im Übrigen wäre es ihr auch zumutbar gewesen, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihren Feststellungsantrag im Verfahren 3 Ca 111/11 den Anordnungen der Beklagten nachzukommen.

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2012 - 4 Sa 1112/11

    Fristlose Kündigung wegen nachhaltiger Arbeitsverweigerung

    In einem weiteren Rechtsstreit hat das Arbeitsgericht Essen mit Urteil vom 30.06.2011 - 3 Ca 111/11 - die Klage auf Feststellung, dass die Klägerin keine arbeitsvertragliche Verpflichtung zur Ableistung einer 38-Stunden-Woche hat, und auf Nachzahlung der einbehaltenen Gehälter abgewiesen.
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