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ArbG Frankfurt/Main, 16.09.2020 - 11 Ca 4532/19 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. September 2020 - 11 Ca 4532/19 (https://dejure.org/2020,77776)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 05.02.2020 - 11 Ca 4532/19
- ArbG Frankfurt/Main, 16.09.2020 - 11 Ca 4532/19
- LAG Hessen, 25.06.2021 - 14 Sa 1225/20
- BAG, 19.05.2022 - 2 AZR 424/21
- LAG Hessen, 17.02.2023 - 14 Sa 1088/22
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 25.06.2021 - 14 Sa 1225/20
Unbeachtlichkeit der Zweckdienlichkeit der Soll-Angaben in …
Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. September 2020 - 11 Ca 4532/19 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. September 2020 - 11 Ca 4532/19 - teilweise abzuändern und das Versäumnisurteil vom 5. Februar 2020 aufrecht zu erhalten, soweit die Kündigungsschutzklage gegen sie durch es abgewiesen worden ist.
- LAG Hessen, 17.02.2023 - 14 Sa 1088/22
Dringende betriebliche Erfordernisse zur Rechtfertigung einer betriebsbedingten …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. September 2020 - 11 Ca 4532/19 - teilweise abgeändert und das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Februar 2020 auch aufrechterhalten, soweit hierdurch die gegen sie gerichtete Kündigungsschutzklage abgewiesen worden ist.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. September 2020 - 11 Ca 4532/19 - teilweise abzuändern und das Versäumnisurteil vom 5. Februar 2020 aufrecht zu erhalten, soweit die Kündigungsschutzklage gegen sie durch es abgewiesen worden ist.