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ArbG Frankfurt/Main, 23.08.2018 - 20 Ca 1615/18 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. August 2018 - 20 Ca 1615/18 (https://dejure.org/2018,64051)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 23.08.2018 - 20 Ca 1615/18
- LAG Hessen, 22.11.2019 - 14 Sa 1378/18
- BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 17.12.2020 - 8 AZR 149/20
Schadensersatz wegen unterbliebener Zielvereinbarung(en)
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. August 2018 - 20 Ca 1615/18 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 14.175,00 Euro nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2018 zu zahlen. - LAG Hessen, 22.11.2019 - 14 Sa 1378/18
Behält sich ein Arbeitgeber hinsichtlich eines Bonus ein einseitiges …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. August 2018 - 20 Ca 1615/18 - teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main, Az. 20 Ca 1615/18, verkündet am 23. August 2018, abzuändern und die Klage abzuweisen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 23. August 2018 - Az: 20 Ca 1615/18 - teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 26.250,00 ? brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2018 zu zahlen.