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ArbG Gelsenkirchen, 24.02.2021 - 3 Ca 1623/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 24.02.2021 - 3 Ca 1623/20
- LAG Hamm, 17.11.2021 - 4 Sa 280/21
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 17.11.2021 - 4 Sa 280/21
Betriebliche Altersversorgung; Invalidität; Beendigung Arbeitsverhältnis; …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen - Az 3 Ca 1623/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Der Kläger beantragt zuletzt , das am 24.02.2021 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen, Az.: 3 Ca 1623/20, aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 15.529,54 EUR brutto als Versorgungsabzüge für den Zeitraum vom 01.03.2019 bis 31.03.2020 nebst 5%-Punkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz sei dem 10.07.2020 zu zahlen.