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   ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10 E   

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ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10 E (https://dejure.org/2012,96254)
ArbG Halle, Entscheidung vom 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10 E (https://dejure.org/2012,96254)
ArbG Halle, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 9 Ca 2522/10 E (https://dejure.org/2012,96254)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Auszug aus ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10
    Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung wird unter einem Arbeitsvorgang regelmäßig eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten verstanden (vgl. zuletzt BAG Urt. v. 06.07.2011 - 4 AZR 568/09 - zitiert nach juris m. w. N.).

    Wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (vgl. BAG Urt. v. 06.07.2011 aaO).

    Die unter Berücksichtigung der Zusammenhangstätigkeiten zu einem Arbeitsergebnis führende Tätigkeit muss tatsächlich von der übrigen Tätigkeit des Angestellten abgrenzbar und rechtlich selbstständig bewertbar sein (vgl. zu allem den BAG Urt. v. 06.07.2011 aaO m. w. N.).

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 935/93

    Eingruppierung einer Adoptionsvermittlerin

    Auszug aus ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10
    Das Adoptionswesen ist ein besonderer Arbeitsbereich in erster Linie der Jugendhilfe, die ihrerseits ein Teilbereich der sozialpädagogischen / sozialen Arbeit ist, die als Hilfe zur besseren Lebensbewältigung verstanden wird (vgl. BAG Urt. v. 14.12.1994 - 4 AZR 935/93 - in NZA 1995, Seite 533 ff.).

    Die Kammer schließt sich insoweit der im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 1994 (Az: 4 AZR 935/93, aaO) erfolgten Bewertung der Tätigkeit einer Adoptionsvermittlerin an.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10
    Die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (vgl. BAG Urt. v. 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, Seite 59 ff., Seite 87 ff.).
  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10
    Sie muss sich auf die Auswirkung der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAG Urt. v. 29.09.1993 - 4 AZR 690/92 - in ZTR 1994, Seite 291 ff.).
  • BAG, 20.05.2009 - 4 ABR 99/08

    Eingruppierung einer Küchenhilfe - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10
    Kennzeichnendes Element von Heraushebungsmerkmalen im Recht der Eingruppierung ist, dass sie Tätigkeiten der Ausgangsentgeltgruppe hervorheben (vgl. BAG Beschl. v. 20.05.2009 - 4 ABR 99/08 - in BAGE 131, S. 36 ff.).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. u. a. BAG Urt. v. 21.04.1999 - 10 AZR 467/98 - n. v. unter Hinweis auf BAG Urt. v. 19.03.1986 - 4 AZR 470/84 - in AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; sowie ausdrücklich bezüglich der Zinsforderungen BAG Urt. v. 12.08.1998 - 10 AZR 483/97 - in ZTR 1999, Seite 80 ff.).
  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

    Auszug aus ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10
    So sind dies zum Beispiel die Beratung von Suchtmittelabhängigen, Beratung von HIV-Infizierten oder an Aids erkrankten Personen, begleitende Fürsorge für Heimbewohnerinnen / Heimbewohner und nachgehende Fürsorge für ehemalige Heimbewohnerinnen / Heimbewohner, begleitende Fürsorge für Strafgefangene und nachgehende Fürsorge für ehemalige Strafgefangene sowie Koordinierung der Arbeiten mehrerer Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 9. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (vgl. grundlegend BAG Urt. v. 05.07.1978 - 4 AZR 795/76 - in PersV 1979, Seite 273 ff.).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92

    Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters

    Auszug aus ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen hat, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluss möglich ist, dass er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierung erfüllt (vgl. BAG Urt. v. 13.05.2004 - 8 AZR 313/03 - in NZA 2004, Seite 1184 sowie BAG Urt. v. 21.07.1993 - 4 AZR 486/92 - in NZA 1994, Seite 710 ff.).
  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 313/03

    Eingruppierung eines Vermessungsgehilfen

    Auszug aus ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10
    Es ist allgemein anerkannt, dass der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen hat, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluss möglich ist, dass er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierung erfüllt (vgl. BAG Urt. v. 13.05.2004 - 8 AZR 313/03 - in NZA 2004, Seite 1184 sowie BAG Urt. v. 21.07.1993 - 4 AZR 486/92 - in NZA 1994, Seite 710 ff.).
  • BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 483/97
    Auszug aus ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (vgl. u. a. BAG Urt. v. 21.04.1999 - 10 AZR 467/98 - n. v. unter Hinweis auf BAG Urt. v. 19.03.1986 - 4 AZR 470/84 - in AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; sowie ausdrücklich bezüglich der Zinsforderungen BAG Urt. v. 12.08.1998 - 10 AZR 483/97 - in ZTR 1999, Seite 80 ff.).
  • BAG, 21.04.1999 - 10 AZR 467/98
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - 2 Sa 155/12

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung in die

    2012 - 9 Ca 2522/10 E - abgeändert .

    2012 , Aktenzeichen 9 Ca 2522/10 E , festzustellen , dass die beklagte Stadt verpflichtet ist , die Klägerin seit dem 01 .

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