Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 07.06.2017 - 27 Ca 487/16 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Hamburg, 28.02.2018 - 6 Sa 79/17
Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 7. Juni 2017 - Az. 27 Ca 487/16 - unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 7. Juni 2017 - Az. 27 Ca 487/16 - der Klage insoweit stattgegeben, wie es die Beklagte verurteilt hat, an die Klägerin EUR 1.083,49 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2016 zu zahlen; im Übrigen hat es die Klage abgewiesen.
unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07.06.2017, Geschäftszeichen 27 Ca 487/16, der Klägerin zugestellt am 30.06.2017, festzustellen,.
die Berufung der Klägerin kostenpflichtig zurückzuweisen und stellt ihrerseits den Antrag, das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 07.06.2017, Az. 27 Ca 487/16, abzuändern, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin EUR 1.083,49 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.12.2016 zu zahlen und die Klage insgesamt abzuweisen.