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   ArbG Hamburg, 12.10.2020 - 9 Ca 136/20   

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https://dejure.org/2020,81947
ArbG Hamburg, 12.10.2020 - 9 Ca 136/20 (https://dejure.org/2020,81947)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 12.10.2020 - 9 Ca 136/20 (https://dejure.org/2020,81947)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 12. Oktober 2020 - 9 Ca 136/20 (https://dejure.org/2020,81947)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 786/11

    Anspruch auf Teilzeit - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus ArbG Hamburg, 12.10.2020 - 9 Ca 136/20
    Der Kläger hat seinen Teilzeitantrag vom 19. Dezember 2019, die regelmäßige Arbeitszeit zu verringern, zulässigerweise mit dem Begehren verknüpft, jeweils von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr zu arbeiten (vgl. BAG, Urteil vom 11. Juni 2013 - 9 AZR 786/11 - NZA 2013, 1.074 ff.).
  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08

    Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 12.10.2020 - 9 Ca 136/20
    Andernfalls würde die gesetzliche Zielvorstellung unterlaufen, die Ansprüche aus § 8 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 TzBfG nicht von einem bestimmten verbleibenden Arbeitszeitvolumen abhängig zu machen (BAG, Urteil vom 18. August 209 - 9 AZR 517/08 - AP Nr. 28 zu § 8 TzBfG).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 239/07

    Arbeitszeitverringerung - Bestimmtes Verringerungsverlangen - Konkretisierung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 12.10.2020 - 9 Ca 136/20
    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung der beklagten Partei nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als erteilt (BAG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 9 AZR 239/07 - AP Nr. 23 zu § 8 TzBfG).
  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 19/10

    Altersteilzeit - Teilzeitmodell

    Auszug aus ArbG Hamburg, 12.10.2020 - 9 Ca 136/20
    Dies gilt selbst in den Fällen, in denen der Vertrag hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 12. April 2011 - 9 AZR 19/10 - BAGE 137, 319).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 6 Sa 1746/16

    Teilzeitarbeit - Co-Pilot - Freistellungsmonat - Bindung der

    Auszug aus ArbG Hamburg, 12.10.2020 - 9 Ca 136/20
    Er liegt insbesondere vor, wenn eine formale Rechtsposition missbräuchlich ausgenutzt wird oder wenn der Rechtsausübung kein schutzwürdiges Interesse zugrunde liegt (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. März 2017 - 6 Sa 1746/16 - juris).
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