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ArbG Hamburg, 13.10.2020 - 9 Ca 136/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 12.10.2020 - 9 Ca 136/20
- ArbG Hamburg, 13.10.2020 - 9 Ca 136/20
- LAG Hamburg, 11.05.2021 - 1 Sa 50/20
Wird zitiert von ...
- LAG Hamburg, 11.05.2021 - 1 Sa 50/20
Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit; Drei-Stufen-Prüfung der betrieblichen …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Oktober 2020 ( 9 Ca 136/20) teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, der Verringerung der Arbeitszeit des Klägers auf 37, 5 Stunden pro Woche ab dem 21. März 2020 mit einer arbeitstäglichen Verteilung der Arbeitszeit von Montag bis Freitag, jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, zuzustimmen.das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 12. Oktober 2020, Az. 9 Ca 136/20, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, der Verringerung der Arbeitszeit des Klägers auf 37, 5 Stunden pro Woche ab dem 21. März 2020 zuzustimmen, mit der arbeitstäglichen Verteilung Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr.