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ArbG Hamburg, 17.12.2019 - 14 Ca 201/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 17.12.2019 - 14 Ca 201/19
- LAG Hamburg, 18.06.2020 - 1 Sa 10/20
- BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 335/20
- BVerfG - 1 BvR 1109/21 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17
Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz
Auszug aus ArbG Hamburg, 17.12.2019 - 14 Ca 201/19
Es kann offenbleiben, ob die Tarifvertragsparteien bei ihrer Tätigkeit als Normgeber überhaupt an die Grundrechte gebunden sein können [ dagegen ausführlich Jacobs/Frieling, SR 2019, 108 ff. ] bzw. ob die Gerichte für Arbeitssachen über ihre eigene Grundrechtsbindung dazu verpflichtet sind, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu gleichheitswidrigen Differenzierungen führen oder ein grundrechtliches Freiheitsrecht unangemessen einschränken [ BAG, Urteil vom 27.06.2018 - 10 AZR 290/17 - ; für Verstöße gegen den Gleichheitssatz: BAG, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - jeweils zit. nach juris ].Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund besteht [ statt vieler: BAG, Urteil vom 21.03.2018, a.a.O. ].
Insgesamt ist anerkannt, dass Nachtarbeit umso schädlicher ist, in je größerem Umfang sie geleistet wird [ BAG, Urteil vom 21.03.2018, a.a.O. ], insoweit also die Frage, ob die Nachtarbeit regelmäßig oder unregelmäßig erfolgt, letztlich keine ausschlaggebende Relevanz hat und daher keine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag.
Zudem geht das Gericht wie auch die Tarifvertragsparteien davon aus, dass es - wenn auch nicht aus Gesundheitsschutzaspekten - insbesondere für das Freizeitverhalten und Familienleben der Beschäftigten eine größere Belastung darstellt, wenn die Heranziehung zur Nachtarbeit kurzfristig (also kürzer als drei Tage im Voraus angekündigt) erfolgt [ insoweit anders als das BAG: BAG, Urteil vom 21.03.2018, a.a.O.; ähnlich wie hier noch BAG, Urteil vom 11.12.2013, a.a.O. ].
- BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12
Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von …
Auszug aus ArbG Hamburg, 17.12.2019 - 14 Ca 201/19
Bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes ist dabei nicht auf Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelung [ BAG, Urteil vom 11.12.2013 - 10 AZR 736/12 -, zit. nach juris ].Zudem geht das Gericht wie auch die Tarifvertragsparteien davon aus, dass es - wenn auch nicht aus Gesundheitsschutzaspekten - insbesondere für das Freizeitverhalten und Familienleben der Beschäftigten eine größere Belastung darstellt, wenn die Heranziehung zur Nachtarbeit kurzfristig (also kürzer als drei Tage im Voraus angekündigt) erfolgt [ insoweit anders als das BAG: BAG, Urteil vom 21.03.2018, a.a.O.; ähnlich wie hier noch BAG, Urteil vom 11.12.2013, a.a.O. ].
- BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17
Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31. …
Auszug aus ArbG Hamburg, 17.12.2019 - 14 Ca 201/19
Es kann offenbleiben, ob die Tarifvertragsparteien bei ihrer Tätigkeit als Normgeber überhaupt an die Grundrechte gebunden sein können [ dagegen ausführlich Jacobs/Frieling, SR 2019, 108 ff. ] bzw. ob die Gerichte für Arbeitssachen über ihre eigene Grundrechtsbindung dazu verpflichtet sind, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu gleichheitswidrigen Differenzierungen führen oder ein grundrechtliches Freiheitsrecht unangemessen einschränken [ BAG, Urteil vom 27.06.2018 - 10 AZR 290/17 - ; für Verstöße gegen den Gleichheitssatz: BAG, Urteil vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - jeweils zit. nach juris ]. - BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung …
Auszug aus ArbG Hamburg, 17.12.2019 - 14 Ca 201/19
Die Rechtskraft der Entscheidung muss weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen [ BAG, Urteil vom 17.09.2013 - 3 AZR 300/11 -, zit. nach juris ].
- BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 335/20
Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Dezember 2019 - 14 Ca 201/19 - teilweise unter Zurückweisung der weiter gehenden Berufung im Hinblick auf den Zinsbeginn abgeändert, soweit es die Klageanträge zu 1. - LAG Hamburg, 18.06.2020 - 1 Sa 10/20
Gleichbehandlung - Nachtarbeitszuschlag - Nachtschichtzuschlag - Sachlicher Grund
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Dezember 2019 (14 Ca 201/19) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Dezember 2019, 14 Ca 201/19, abzuändern und.