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ArbG Hamburg, 26.09.2002 - 14 Ca 276/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 26.09.2002 - 14 Ca 276/00
- LAG Hamburg, 12.01.2005 - 5 Sa 99/02
Wird zitiert von ...
- LAG Hamburg, 12.01.2005 - 5 Sa 99/02
Kindergeldanspruch bei Berechnung des fiktiven Nettoentgeltes - Bindung des …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. September 2002 - 14 Ca 276/00 - teilweise abgeändert:.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26.9.2002 - 14 Ca 276/00 - die Klage abzuweisen.
die Berufung zurückzuweisen und den mit am 10.5.2004 bei Gericht eingegangenen Schriftsatz angekündigten Antrag, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26.9.2002 - 14 Ca 276/00 - die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger in der Zeit vom 1.1.2000 bis zum 31.5.2004 monatlich einen Betrag von EUR 169, 67 brutto nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf den jeweiligen Betrag ab Fälligkeit zu zahlen.