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ArbG Hamburg, 28.10.2022 - 12 BV 9/22 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 28.10.2022 - 12 BV 9/22
- LAG Hamburg, 22.02.2023 - 7 Ta 2/23
Wird zitiert von ...
- LAG Hamburg, 22.02.2023 - 7 Ta 2/23
Festsetzung - Gegenstandswert - Beschlussverfahren - Versetzung nach § 99 BetrVG
Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. Oktober 2022 - 12 BV 9/22 - wird zurückgewiesen.Mit Schriftsatz vom 15. September 2022 nahm die Arbeitgeberin den Antrag zurück und das Arbeitsgericht hat daraufhin mit Beschluss vom 20. September 2022 - 12 BV 9/22 - das Verfahren eingestellt.
Das Arbeitsgericht hat durch Beschluss vom 29. Dezember 2022 - 12 BV 9/22 - der Beschwerde nicht abgeholfen und ausgeführt, die Wertfestsetzung für das vorliegende Verfahren richte sich nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG.