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ArbG Hameln, 19.06.2014 - 1 Ca 531/13 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hameln, 19.06.2014 - 1 Ca 531/13
- LAG Niedersachsen, 22.01.2015 - 5 Sa 1013/14
- BAG, 16.12.2015 - 2 AZR 113/15
Wird zitiert von ...
- LAG Niedersachsen, 22.01.2015 - 5 Sa 1013/14
Betriebsbedingte Kündigung aufgrund eines Interessenausgleichs mit …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 19.06.2014 - 1 Ca 531/13 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hameln vom 19.06.2014 zum Aktenzeichen 1 Ca 531/13 das Versäumnisurteil vom 13.03.2014 aufzuheben und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 28.10.2013 nicht am 31.05.2014 geendet hat und die Beklagte zu verurteilen, ihn über den 31.05.2014 hinaus auf der Grundlage des Arbeitsvertrages in Vollzeit als Angestellten weiter zu beschäftigen.