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ArbG Hamm, 06.06.2018 - 3 BV 2/18 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsstreit um die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung "Zuwendung aus besonderen Anlässen"
Verfahrensgang
- ArbG Hamm, 06.06.2018 - 3 BV 2/18
- LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 17 TaBV 2/17
Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung
Auszug aus ArbG Hamm, 06.06.2018 - 3 BV 2/18
Vor diesem Hintergrund bedarf es gerade in Fällen teilmitbestimmter Betriebsvereinbarungen konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die Betriebspartner nicht lediglich die gesetzliche Regelung nachzeichnen, sondern konstitutiv eine davon abweichende Regelung treffen wollten (vgl. LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 20.07.2017 - 17 TaBV 2/17, juris, Rdnr. 83).Jedenfalls sprechen im Zweifel diese Abweichungen nicht unmissverständlich für eine gewillkürte Nachwirkung (vgl. so auch LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 20.07.2017 - 17 TaBV 2/17, juris, Rdnr. 85).
- BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09
Betriebsvereinbarung - Nachwirkung
Auszug aus ArbG Hamm, 06.06.2018 - 3 BV 2/18
Andernfalls entfaltet zur Sicherung der Mitbestimmung die gesamte Betriebsvereinbarung Nachwirkung (str. Rspr. vgl. nur BAG Beschluss vom 05.10.2010 - 1 ABR 20/09, juris, Rdnr. 18). - BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14
Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der …
Auszug aus ArbG Hamm, 06.06.2018 - 3 BV 2/18
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG Urteil vom 22.10.2015 - 8 AZR 168/14, juris, Rdnr. 20). - BAG, 21.08.2001 - 3 ABR 44/00
Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Betriebsrenten
- BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 43/97
Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung
Auszug aus ArbG Hamm, 06.06.2018 - 3 BV 2/18
Da sie nicht zu einer Perpetuierung des nachwirkenden Zustandes führen darf, wirkt sie in diesem Falle jedenfalls bis zum Spruch der Einigungsstelle nach (BAG Beschluss vom 28.04.1998 - 1 ABR 43/97, juris, Rdnrn. 43 ff.).
- LAG Hamm, 12.02.2019 - 7 TaBV 35/18
Rechtsverhältnis i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO ; Kündigung einer teilmitbestimmten …
Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 06.06.2018 - 3 BV 2/18 - wird zurückgewiesen.Der Betriebsrat beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 06.06.2018 - 3 BV 2/18 - abzuändern und festzustellen, dass die Regelungen der Betriebsvereinbarung "Zuwendung aus besonderen Anlässen" vom 01.01.2013 nach Ablauf der Kündigungsfrist am 31.12.2017 weiter gelten bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.