Rechtsprechung
ArbG Hamm, 08.03.2017 - 3 Ca 1189/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Amtshaftung, Überbrückungsbeihilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Amtshaftung und Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers durch Einstellung der Zahlung der Überbrückungsbeihilfe
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamm, 02.12.2010 - 3 Ca 1189/15
- LAG Hamm, 07.09.2016 - 2 Ta 21/16
- ArbG Hamm, 08.03.2017 - 3 Ca 1189/15
- LAG Hamm, 31.01.2018 - 4 Sa 1192/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 383/12
Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich
Auszug aus ArbG Hamm, 08.03.2017 - 3 Ca 1189/15
Mit Schreiben vom 01.04.2014 (Bl. 10 ff d. GA) teilte der Kreis T1, der als zuständige Lohnstelle im Auftrag des Bundesfinanzministeriums bundesweit Personaldienstleistungen für die in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte erbringt, dem Kläger mit, dass er im Hinblick auf das Urteil des BAG vom 19.12.2012 - 6 AZR 383/12 - keinen Anspruch auf Überbrückungshilfe nach dem TV SozSich mehr habe.Die von der Beklagten zur Begründung der Zahlungseinstellung in Bezug genommene Entscheidung des BAG vom 19.12.2013 - 6 AZR 383/12 - sei nicht einschlägig, da ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen habe.
Darauf, ob der Berechtigte die Rente in Anspruch nimmt oder wenigstens beantragt hat, kommt es nicht an (…BAG Urteil vom 22.09.2016 - 6 AZR 397/15, juris, Rdnr. 17; vom 19.12.2013 - 6 AZR 383/12, juris, Rdnr. 12).
a) Richtig ist, dass die Überbrückungsbeihilfe weiterzuzahlen ist, wenn aufgrund des Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen des § 34 Abs. 3 SGB VI keine Rentenberechtigung besteht (vgl. BAG Urteil vom 19.12.2013 a. a. O.).
- BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 397/15
Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Erlöschen bei Anspruch auf Teilrente
Auszug aus ArbG Hamm, 08.03.2017 - 3 Ca 1189/15
Insoweit werde auf die Entscheidung des BAG vom 22.09.2016 - 6 AZR 397/15 verwiesen.Darauf, ob der Berechtigte die Rente in Anspruch nimmt oder wenigstens beantragt hat, kommt es nicht an (BAG Urteil vom 22.09.2016 - 6 AZR 397/15, juris, Rdnr. 17;… vom 19.12.2013 - 6 AZR 383/12, juris, Rdnr. 12).
Wird eine Hinzuverdienstgrenze überschritten, wird der Anspruch auf die niedrigere Teilrente von Amts wegen geleistet, sofern der Versicherte nicht eine noch niedrigere Teilrente beantragt oder völlig auf die Rente verzichtet (BAG Urteil vom 22.09.2016 - 6 AZR 397/15, juris, Rdnr. 20).
- BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13
Parteibezeichnung - Prozessstandschaft
Auszug aus ArbG Hamm, 08.03.2017 - 3 Ca 1189/15
Die Bundesrepublik Deutschland hat danach über das streitige Recht einen Prozess in eigenem Namen zu führen, ohne selbst materiell berechtigt oder verpflichtet zu sein (BAG Urteil vom 20.02.2014 - 2 AZR 248/13, juris, Rdnr. 22). - LAG Hamm, 07.09.2016 - 2 Ta 21/16
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für rechtswegfremde Ansprüche
Auszug aus ArbG Hamm, 08.03.2017 - 3 Ca 1189/15
Die dagegen beim LAG Hamm eingelegte Beschwerde führte mit Beschluss vom 07.09.2016 - 2 Ta 21/16 (Bl. 125 d. GA) zur Aufhebung des Beschlusses vom 02.12.2015.
- LAG Hamm, 31.01.2018 - 4 Sa 1192/17
Voraussetzungen und Funktion des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach dem …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 08.03.2017 - 3 Ca 1189/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen."Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 02.12.2015 - 3 Ca 1189/15 insoweit aufgehoben, als es den Rechtsstreit hinsichtlich des vom Kläger auf Amtshaftung nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG gestützten Schadensersatzanspruch an das Landgericht Arnsberg verwiesen hat.
- LAG Hamm, 07.09.2016 - 2 Ta 21/16 Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamm vom 02.12.10.2015 - 3 Ca 1189/15 insoweit aufgehoben, als es den Rechtsstreit hinsichtlich des vom Kläger auf Amtshaftung nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG gestützten Schadensersatzanspruch an das Landgericht Arnsberg verwiesen hat.