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ArbG Heilbronn, 10.12.2020 - 7 Ca 345/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 10.12.2020 - 7 Ca 345/20
- LAG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 12 Sa 6/21
- BAG, 14.06.2022 - 10 AZR 360/21
- BAG - 9 AZR 360/21 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 12 Sa 6/21
Tariflicher Freistellungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit an Freistellungstagen
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 10. Dezember 2020 (7 Ca 345/20) abgeändert.das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn, Kammern Crailsheim vom 10.12.2020, Az. 7 Ca 345/20 abzuändern und festzustellen, dass dem Kläger aus dem Kalenderjahr 2020 noch ein Anspruch auf vier Freistellungstage zusteht.
die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammer Crailsheim - vom 10.12.2020, Az. 7 Ca 345/20, wird zurückgewiesen.
Die zulässige Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom 10. Dezember 2020 (7 Ca 345/20) ist begründet.