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ArbG Herne, 07.05.2019 - 3 Ca 1754/18 |
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Verfahrensgang
- ArbG Herne, 07.05.2019 - 3 Ca 1754/18
- LAG Hamm, 11.12.2019 - 6 Sa 912/19
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 11.12.2019 - 6 Sa 912/19
Arbeitszeitbetrug, Überstundenvergütung, Aufrechnung, Überzahlung
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 7. Mai 2019 - 3 Ca 1754/18 - wird insoweit als unzulässig verworfen, als die Beklagte zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 327, 46 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. September 2018 verurteilt worden ist.Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 7. Mai 2019 - 3 Ca 1754/18 - zurückgewiesen.
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 7. Mai 2019 - 3 Ca 1754/18 - abzuändern und die Klage abzuweisen sowie den Kläger im Wege der Widerklage zu verurteilen, an die Beklagte 2.609,27 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Dezember 2018 zu zahlen.