Rechtsprechung
   ArbG Herne, 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,32284
ArbG Herne, 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17 (https://dejure.org/2018,32284)
ArbG Herne, Entscheidung vom 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17 (https://dejure.org/2018,32284)
ArbG Herne, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 1 Ca 2161/17 (https://dejure.org/2018,32284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,32284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 741/15

    Herabgruppierung im TVöD (VKA) - Beginn Stufenlaufzeit

    Auszug aus ArbG Herne, 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17
    cc) Auch wenn im Weiteren Berücksichtigung findet, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über den reinen Wortlaut hinaus stets auch der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm mit zu berücksichtigen ist, sofern und soweit er in den tariflichen Regelungen und ihrem systematischen Zusammenhang Niederschlag gefunden hat (BAG v.27.07.2017, 6 AZR 701/16, Rz.19 mwN, juris) und deshalb im Weiteren bedacht wird, dass der Stufenaufstieg im Entgeltsystem des TVöD die gewonnene Berufserfahrung honorieren soll und die Tarifvertragsparteien davon ausgegangen sind, dass die Beschäftigten durch die Ausübung der ihnen übertragenen Tätigkeit laufend Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die die Arbeitsqualität und -quantität verbessern, die Stufen also auf die jeweilige tariflich zutreffende Entgeltgruppe bezogen sind und die in dieser Entgeltgruppe erworbene Berufserfahrung durch eine höhere Vergütung honoriert wird (BAG v. 01.06.2017, 6 AZR 741/15, Rz. 17, juris), führt dies zu keiner abweichenden Beurteilung.
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12

    Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters

    Auszug aus ArbG Herne, 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17
    Erfasst werden hiervon nur Normen, die auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirken, selbst wenn sie damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwerten oder wenn die Rechtsfolgen einer Norm zwar erst nach ihrer Verkündung eintreten, deren Tatbestand aber Sachverhalte erfasst, die bereits vor der Verkündung "ins Werk gesetzt" worden sind (BAG v. 27.03.2014, 6 AZR 204/12, Rz.42, 46, juris u.v.18.09.2012, Rz.73).
  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15

    Befristung - Erprobung - Orchestermusiker

    Auszug aus ArbG Herne, 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17
    Ausgehend vom Wortlaut der tariflichen Norm, von dem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vorrangig auszugehen ist (BAG v.15.10.2017, 7 AZR 712/15, Rz.17, juris) und der, wie ausgeführt auf dieselbe Entgeltgruppe abstellt, ist aber, wenn die Klägerin ihr Klageziel erreichen will, grundsätzlich eine inhaltliche Identität zwischen der bisherigen Entgeltgruppe 9 und der erst ab dem 01.01.2017 neu geschaffenen Entgeltgruppe 9c erforderlich.
  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 701/16

    Stufenzuordnung im Rahmen des TV-N-Thüringen

    Auszug aus ArbG Herne, 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17
    cc) Auch wenn im Weiteren Berücksichtigung findet, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über den reinen Wortlaut hinaus stets auch der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm mit zu berücksichtigen ist, sofern und soweit er in den tariflichen Regelungen und ihrem systematischen Zusammenhang Niederschlag gefunden hat (BAG v.27.07.2017, 6 AZR 701/16, Rz.19 mwN, juris) und deshalb im Weiteren bedacht wird, dass der Stufenaufstieg im Entgeltsystem des TVöD die gewonnene Berufserfahrung honorieren soll und die Tarifvertragsparteien davon ausgegangen sind, dass die Beschäftigten durch die Ausübung der ihnen übertragenen Tätigkeit laufend Kenntnisse und Erfahrungen sammeln, die die Arbeitsqualität und -quantität verbessern, die Stufen also auf die jeweilige tariflich zutreffende Entgeltgruppe bezogen sind und die in dieser Entgeltgruppe erworbene Berufserfahrung durch eine höhere Vergütung honoriert wird (BAG v. 01.06.2017, 6 AZR 741/15, Rz. 17, juris), führt dies zu keiner abweichenden Beurteilung.
  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Herne, 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17
    Dieser gebietet es dem Arbeitgeber zwar, seine Arbeitnehmer oder Gruppen seiner Arbeitnehmer, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer von ihm selbst gegebenen Regel gleich zu behandeln und ist dabei nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung unzulässig (BAG v.14.11.2017, 3 AZR 515/16, Rz. 22, juris).
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01

    Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im

    Auszug aus ArbG Herne, 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17
    (1) Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass im Verhältnis zweier aufeinanderfolgender Normen desselben Normgebers grundsätzlich das Ablöseprinzip gilt, so dass Tarifvertragsparteien einen von ihnen selbst geschlossenen Tarifvertrag grundsätzlich jederzeit abändern können, sogenannte Zeitkollisionsregel (BAG v.20.03.2002, 10 AZR 501/01, Rz.44, juris).
  • BAG, 22.03.2017 - 4 ABR 54/14

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Umgruppierung einer Leitenden Redakteurin nach

    Auszug aus ArbG Herne, 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17
    Es genügt, wenn für die getroffenen, differenzierenden Regelungen ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG v. 22.03.2017, 4 ABR 54/14, Rz.26, juris).
  • LAG Hamm, 01.08.2018 - 6 Sa 336/18

    Voraussetzungen der Eingruppierung in Entgeltgruppen 9c der Entgeltordnung zum

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 14.02.2018 - 1 Ca 2161/17 -abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.09.2017 nach Entgeltgruppe 9c Stufe 5 der Entgeltordnung VKA zum TVöD zu vergüten.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht