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   ArbG Herne, 19.03.2019 - 2 Ca 2548/18   

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ArbG Herne, 19.03.2019 - 2 Ca 2548/18 (https://dejure.org/2019,20525)
ArbG Herne, Entscheidung vom 19.03.2019 - 2 Ca 2548/18 (https://dejure.org/2019,20525)
ArbG Herne, Entscheidung vom 19. März 2019 - 2 Ca 2548/18 (https://dejure.org/2019,20525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ausbildungsvergütung: Jobticket kann angerechnet werden

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Angemessene Vergütung eines Auszubildenden beinhaltet Fahrtkostenerstattungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 108/14

    Angemessene Ausbildungsvergütung - Verkehrsanschauung

    Auszug aus ArbG Herne, 19.03.2019 - 2 Ca 2548/18
    Eine die tarifliche Ausbildungsvergütung um mehr als 20 % unterschreitende Ausbildungsvergütung ist regelmäßig nicht mehr angemessen (BAG 29.04.2015 - 9 AZR 108/14 - NZA 2015, 1384; BAG 17.03.2015 - 9 AZR 732/13 - juris; ErfK/Schlachter BBiG § 17 Rn. 3).

    Sie soll den Auszubildenden und seine unterhaltsverpflichteten Eltern bei der Lebenshaltung finanziell unterstützen, die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und die Leistungen des Auszubildenden in gewissem Umfang entlohnen (ständige Rechtsprechung; z. B. BAG 29.04.2015 a.a.O. mit weiteren Nachweisen unter Darstellung der historischen Entwicklung der Ausbildungsvergütung; BAG 17.03.2015 a.a.O.; BAG 16.07.2013 - 9 AZR 784/11 - NZA 2013, 1202).

  • BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 732/13

    Angemessene Ausbildungsvergütung - mit öffentlichen Mitteln geförderter

    Auszug aus ArbG Herne, 19.03.2019 - 2 Ca 2548/18
    Eine die tarifliche Ausbildungsvergütung um mehr als 20 % unterschreitende Ausbildungsvergütung ist regelmäßig nicht mehr angemessen (BAG 29.04.2015 - 9 AZR 108/14 - NZA 2015, 1384; BAG 17.03.2015 - 9 AZR 732/13 - juris; ErfK/Schlachter BBiG § 17 Rn. 3).

    Sie soll den Auszubildenden und seine unterhaltsverpflichteten Eltern bei der Lebenshaltung finanziell unterstützen, die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und die Leistungen des Auszubildenden in gewissem Umfang entlohnen (ständige Rechtsprechung; z. B. BAG 29.04.2015 a.a.O. mit weiteren Nachweisen unter Darstellung der historischen Entwicklung der Ausbildungsvergütung; BAG 17.03.2015 a.a.O.; BAG 16.07.2013 - 9 AZR 784/11 - NZA 2013, 1202).

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 690/97

    Angemessene Ausbildungsvergütung; ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus ArbG Herne, 19.03.2019 - 2 Ca 2548/18
    Fehlt eine tarifliche Regelung, kann zur Ermittlung der angemessenen Ausbildungsvergütung auf Empfehlungen von Kammern und Innungen zurückgegriffen werden (BAG 30.09.1998 - 5 AZR 690/97 - NZA 1999, 265; BAG 25.04.1984 - 5 AZR 540/82 - Juris).

    Liegt die Ausbildungsvergütung um mehr als 20 % unter den Empfehlungen der zuständigen Kammer, so ist zu vermuten, dass sie nicht mehr angemessen ist (BAG 30.09.1998 a. a. O.; Wohlgemuth, Berufsbildungsgesetz, § 17 Rn. 15).

  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 784/11

    Berufsausbildung - Anspruch auf Abfindung

    Auszug aus ArbG Herne, 19.03.2019 - 2 Ca 2548/18
    Sie soll den Auszubildenden und seine unterhaltsverpflichteten Eltern bei der Lebenshaltung finanziell unterstützen, die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und die Leistungen des Auszubildenden in gewissem Umfang entlohnen (ständige Rechtsprechung; z. B. BAG 29.04.2015 a.a.O. mit weiteren Nachweisen unter Darstellung der historischen Entwicklung der Ausbildungsvergütung; BAG 17.03.2015 a.a.O.; BAG 16.07.2013 - 9 AZR 784/11 - NZA 2013, 1202).
  • BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 540/82
    Auszug aus ArbG Herne, 19.03.2019 - 2 Ca 2548/18
    Fehlt eine tarifliche Regelung, kann zur Ermittlung der angemessenen Ausbildungsvergütung auf Empfehlungen von Kammern und Innungen zurückgegriffen werden (BAG 30.09.1998 - 5 AZR 690/97 - NZA 1999, 265; BAG 25.04.1984 - 5 AZR 540/82 - Juris).
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