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   ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17   

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https://dejure.org/2017,28704
ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17 (https://dejure.org/2017,28704)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 08.08.2017 - 5 Ca 506/17 (https://dejure.org/2017,28704)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 08. August 2017 - 5 Ca 506/17 (https://dejure.org/2017,28704)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats im Falle einer ordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmiedglieds; Dezidierte Anhörung des Betriebsrats zu diesem Sonderkündigungsschutz; Geltung des Grundsatzes der "subjektiven Determinierung" für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 382/79

    Kündigungsschutzklage - Beweislast

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17
    Die ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist auch aus noch so dringenden betrieblichen Bedürfnissen nicht möglich; lediglich für die Fälle der Betriebsstillegung und der Stilllegung einer Betriebsabteilung sind Ausnahmetatbestände normiert, vgl. § 15 Abs. 4 und 5 KSchG (BAG, Urteil vom 25. November 1981 - 7 AZR 382/79).

    Ist ein gleichwertiger Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung vorhanden und mit einem nicht durch § 15 KSchG geschützten Arbeitnehmer besetzt, muss der Arbeitgeber versuchen, den Arbeitsplatz durch Umverteilung der Arbeit, der Ausübung seines Direktionsrechts oder ggf. auch durch den Ausspruch einer Kündigung für den Mandatsträger freizumachen (BAG, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 AZR 494/99; BAG, Urteil vom 25. November 1981 - 7 AZR 382/79).

    Aus betrieblichen Gründen ist eine Weiterbeschäftigung dann nicht möglich, wenn der Mandatsträger auf dem anderen innerbetrieblichen Arbeitsplatz nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise eingesetzt werden kann (BAG, Urteil vom 25. November 1981 - 7 AZR 382/79).

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17
    Eine zwar vermeidbare, aber unbewusst erfolgte, "bloß" objektive Fehlinformation führt dagegen für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11; BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12).

    Den Kündigungsgrund hat der Arbeitgeber daher regelmäßig unter Angabe von Tatsachen so zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit prüfen kann (BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 417/14; BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17
    Dem kommt er dann nicht nach, wenn er dem Betriebsrat einen schon aus seiner eigenen Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt unterbreitet (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13).

    Sinn und Zweck des § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist es, den Betriebsrat in die Lage zu versetzen, sachgerecht auf den Arbeitgeber einzuwirken und die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen und sich über sie eine eigene Meinung zu bilden (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 83/05

    Mitglied einer Betriebsvertretung - Kündigungsschutz bei Stilllegung einer

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17
    Das Kollegialorgan Betriebsrat soll nach Möglichkeit vor einer Auszehrung und persönlichen Inkontinuität geschützt werden (BAG, Urteil vom 02. März 2006 - 2 AZR 83/05).
  • BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98

    Änderungskündigung zur Versetzung eines Betriebsratsmitglieds wegen Stillegung

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17
    Ist ein gleichwertiger Arbeitsplatz in der anderen Abteilung nicht vorhanden, ist der Arbeitgeber auch verpflichtet, gegenüber dem Mandatsträger ggf. eine Änderungskündigung auszusprechen (BAG, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 2 AZR 437/98).
  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17
    Eine zwar vermeidbare, aber unbewusst erfolgte, "bloß" objektive Fehlinformation führt dagegen für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 797/11; BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17
    (BAG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17
    Den Kündigungsgrund hat der Arbeitgeber daher regelmäßig unter Angabe von Tatsachen so zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit prüfen kann (BAG, Urteil vom 26. März 2015 - 2 AZR 417/14; BAG, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 407/13

    Außerordentliche Kündigung - Kooperationsbetrieb der Bundeswehr

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17
    Schildert der Arbeitgeber dem Betriebsrat bewusst einen unrichtigen oder unvollständigen - und damit irreführenden - Kündigungssachverhalt, der sich bei der Würdigung durch den Betriebsrat zum Nachteil des Arbeitnehmers auswirken kann, ist die Anhörung unzureichend und die Kündigung unwirksam (BAG, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 494/99

    Kündigungsschutz; Betriebsratsmitglied

    Auszug aus ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17
    Ist ein gleichwertiger Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung vorhanden und mit einem nicht durch § 15 KSchG geschützten Arbeitnehmer besetzt, muss der Arbeitgeber versuchen, den Arbeitsplatz durch Umverteilung der Arbeit, der Ausübung seines Direktionsrechts oder ggf. auch durch den Ausspruch einer Kündigung für den Mandatsträger freizumachen (BAG, Urteil vom 18. Oktober 2000 - 2 AZR 494/99; BAG, Urteil vom 25. November 1981 - 7 AZR 382/79).
  • BAG, 17.03.2005 - 2 ABR 2/04

    Betriebsratsmitglied - Kündigung

  • BAG, 29.03.1977 - 1 AZR 46/75

    Kündigung von Betriebsratsmitgliedern - Betriebsstillegung - Kündigungsfrist -

  • BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82

    Betriebsabteilung

  • LAG Hamm, 13.06.2008 - 10 Sa 2121/07

    Ordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern; Stilllegung einer

  • BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 78/89

    Beteiligung des Betriebsrates durch das vorherige Anhörungsrecht vor ordentlicher

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