Rechtsprechung
ArbG Köln, 02.08.2011 - 13 Ca 2021/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,49523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich für geleistete Betriebsratsarbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 02.08.2011 - 13 Ca 2021/11
- LAG Köln, 03.02.2012 - 4 Sa 888/11
- BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 330/04
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglieds auf Freizeitausgleich
Auszug aus ArbG Köln, 02.08.2011 - 13 Ca 2021/11
Die Kammer folg insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 16.12.2005 -7 AZR 330/04- Juris) nach der bei Fehlen von vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern im Betrieb in entsprechender Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 4 TzBfG anhand des für den Betrieb fachlich geltenden Tarifvertrages, bei dessen Fehlen auf den branchenüblichen Tarifvertrag abzustellen ist, um den Umfang der Vollzeitbeschäftigung zu ermitteln. - LAG Berlin-Brandenburg, 11.06.2010 - 6 Sa 675/10
Teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied
Auszug aus ArbG Köln, 02.08.2011 - 13 Ca 2021/11
Zum einen folgt die Kammer der Entscheidung des LAG Berlin vom 11.6.2010 -6 Sa 675/10- (Juris), dass auch bei teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern der Freizeitausgleichanspruch gem. § 37 Abs. 3 BetrVG vorrangig ist gegenüber einem Vergütungsanspruch. - LAG Niedersachsen, 13.03.2001 - 9 Sa 1712/00
Gutschrift für Betriebratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit auf dem …
Auszug aus ArbG Köln, 02.08.2011 - 13 Ca 2021/11
In diesem Sinne ist auch die Entscheidung des LAG Niedersachsen zu verstehen (LAG Niedersachsen vom 13.3.2001 -9 Sa 1712/00- Juris).
- LAG Köln, 03.02.2012 - 4 Sa 888/11
Betriebsverfassungsrecht; Arbeitsbefreiung bei Betriebsratstätigkeit nach …
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.08.2011 - 13 Ca 2021/11 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Die Beklagte beantragt, 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.08.2011, Aktenzeichen 13 Ca 2021/11, zugestellt am 05.08.2011, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen;.
Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.08.2011, Az. 13 Ca 2021/11, abzuändern, soweit es die Klage abgewiesen hat und.