Rechtsprechung
   ArbG Köln, 02.08.2011 - 13 Ca 2021/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49523
ArbG Köln, 02.08.2011 - 13 Ca 2021/11 (https://dejure.org/2011,49523)
ArbG Köln, Entscheidung vom 02.08.2011 - 13 Ca 2021/11 (https://dejure.org/2011,49523)
ArbG Köln, Entscheidung vom 02. August 2011 - 13 Ca 2021/11 (https://dejure.org/2011,49523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,49523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 330/04

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitglieds auf Freizeitausgleich

    Auszug aus ArbG Köln, 02.08.2011 - 13 Ca 2021/11
    Die Kammer folg insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 16.12.2005 -7 AZR 330/04- Juris) nach der bei Fehlen von vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern im Betrieb in entsprechender Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 4 TzBfG anhand des für den Betrieb fachlich geltenden Tarifvertrages, bei dessen Fehlen auf den branchenüblichen Tarifvertrag abzustellen ist, um den Umfang der Vollzeitbeschäftigung zu ermitteln.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.06.2010 - 6 Sa 675/10

    Teilzeitbeschäftigtes Betriebsratsmitglied

    Auszug aus ArbG Köln, 02.08.2011 - 13 Ca 2021/11
    Zum einen folgt die Kammer der Entscheidung des LAG Berlin vom 11.6.2010 -6 Sa 675/10- (Juris), dass auch bei teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern der Freizeitausgleichanspruch gem. § 37 Abs. 3 BetrVG vorrangig ist gegenüber einem Vergütungsanspruch.
  • LAG Niedersachsen, 13.03.2001 - 9 Sa 1712/00

    Gutschrift für Betriebratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit auf dem

    Auszug aus ArbG Köln, 02.08.2011 - 13 Ca 2021/11
    In diesem Sinne ist auch die Entscheidung des LAG Niedersachsen zu verstehen (LAG Niedersachsen vom 13.3.2001 -9 Sa 1712/00- Juris).
  • LAG Köln, 03.02.2012 - 4 Sa 888/11

    Betriebsverfassungsrecht; Arbeitsbefreiung bei Betriebsratstätigkeit nach

    Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung der Berufung des Klägers im Übrigen und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.08.2011 - 13 Ca 2021/11 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.08.2011, Aktenzeichen 13 Ca 2021/11, zugestellt am 05.08.2011, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen;.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.08.2011, Az. 13 Ca 2021/11, abzuändern, soweit es die Klage abgewiesen hat und.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht