Rechtsprechung
ArbG Kaiserslautern, 09.08.2007 - 2 Ca 631/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,40914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 09.08.2007 - 2 Ca 631/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 Sa 679/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2008 - 6 Sa 679/07
Wirksamkeit einer Versetzung - Direktionsrecht des Arbeitgebers
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 09.08.2007 - 2 Ca 631/07 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Kaiserslautern hat die Beklagte durch Urteil vom 09.08.2007 - 2 Ca 631/07 - verurteilt, den Kläger über den 01.04.2007 hinaus als Mitarbeiter QM in der Abteilung 481 in Normalschicht mit Gleitzeit zu beschäftigen.
die Klage unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 09.08.2007 - Az: 2 Ca 631/07 - zurückzuweisen.