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ArbG Kaiserslautern, 19.06.2019 - 2 Ca 244/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 19.06.2019 - 2 Ca 244/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 7 Sa 284/19
- BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 107/20
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 107/20
Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2020 - 7 Sa 284/19 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, als die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 19. Juni 2019 - 2 Ca 244/19 - zurückgewiesen wurde, soweit die Klage iHv. 917, 45 Euro nebst Zinsen abgewiesen wurde. - LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - 7 Sa 284/19
Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers hinsichtlich der Urlaubsansprüche …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 19. Juni 2019, Az.: 2 Ca 244/19, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.die Beklagtenseite unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Kaiserslautern, Az. 2 Ca 244/19, vom 19. Juni 2019 zu verurteilen, an ihn einen Betrag in Höhe von 5.504,70 EUR brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit Rechtshängigkeit zu zahlen.