Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 02.06.2006 - 2 Ca 3289/05 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 02.06.2006 - 2 Ca 3289/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2006 - 5 Sa 570/06
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2006 - 5 Sa 570/06
Arbeitsvertrag: Zustandekommen eines Arbeitsvertrags durch Erscheinen bei der …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 02.06.2006 - Az.: 2 Ca 3289/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Zur näherer Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 02.06.2006 - 2 Ca 3289/05 - dort S. 3 f. = Bl. 87 f. d.A.
Gegen das ihm am 05.07.2006 zugestellte Urteil vom 02.06.2006 - 2 Ca 3289/05 - hat der Kläger am 21.07.2006 Berufung eingelegt und diese - innerhalb verlängerter Berufungsbegründungsfrist - am 19.09.2006 mit dem Schriftsatz vom 19.09.2006 begründet.
Hiernach rechtfertigt es weder das erstinstanzliche Vorbringen des Klägers, noch das Vorbringen des Klägers im Berufungsverfahren, den Sach- und Streitstand anders rechtlich zu würdigen als dies im Urteil vom 02.06.2006 - 2 Ca 3289/05 - geschehen ist.