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ArbG Koblenz, 11.10.2017 - 11 Ca 1805/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 11.10.2017 - 11 Ca 1805/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2018 - 3 Sa 500/17
- BAG, 26.09.2018 - 10 AZN 592/18
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.04.2018 - 3 Sa 500/17
Ausübung des Direktionsrechts
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11.10.2017, Az.: 11 Ca 1805/17 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Koblenz hat die Beklagte daraufhin durch Urteil vom 11.10.2017 - 11 Ca 1805/17 - verurteilt, den Kläger zu unveränderten Bedingungen als Ladenverkäufer, PKW mit den Sonderbeauftragungen Geländewagen- Taxi- und Mietwagengeschäft zu beschäftigen.
unter Abänderung des am 11.10.2017 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz mit dem Aktenzeichen 11 Ca 1805/17 die Klage abzuweisen.