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ArbG Koblenz, 13.05.2020 - 12 Ca 4032/19 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 13.05.2020 - 12 Ca 4032/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
- BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 451/21
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 169/20
Überstundenvergütung eines Außendienstmitarbeiters - Darlegungs- und Beweislast - …
Berufung und Anschlussberufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 13. Mai 2020 - 12 Ca 4032/19 - werden zurückgewiesen.Mit Urteil vom 13. Mai 2020 - 12 Ca 4032/19 - hat das Arbeitsgericht Koblenz die Beklagte zur Zahlung der unstreitigen Überstunden aus den Jahren 2016 und 2017 verurteilt und die Klage im übrigen abgewiesen.
"Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 13.05.2020 zum Az. 12 Ca 4032/19 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger einen Betrag von weiteren 24.945,88 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Januar 2020 zu zahlen.".